Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

"Wird die DIN 4102-4 2016-05 noch in der Liste der technischen Baubestimmungen im Ministerialblatt Niedersachsen veröffentlicht?"

Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 60, August Plenum 2016



Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Gabriela König, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr (FDP) geantwortet:

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Gabriela König, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr (FDP) hatten gefragt:

Im Mai 2016 wurde die Brandschutznorm DIN 4102-4 veröffentlicht. Sie umfasst u. a. Anforderungen an Baustoffe und Bauteile und auch eine Reihe von Detaillösungen für den Brandschutz.

In der Vergangenheit sollen solche DIN durch das MS in den technischen Baubestimmungen des Landes Niedersachsen abgedruckt worden sein, die DIN 4102-4 wurde aber bisher nicht veröffentlicht.

1. Ist eine solche Veröffentlichung auch zur Zugänglichkeit für alle Bürger im Sinne der Vorsorge und Sicherheit noch geplant?

2. Sofern keine Veröffentlichung geplant sein sollte, teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Kaufpreis, der bei 300 Euro liegen soll, kleinere Unternehmen stark belasten würde, und, wenn nicht, warum nicht?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es bei einer Nichtveröffentlichung dazu kommen könnte, dass neues Brandschutzwissen die Betroffenen nicht erreicht, und, wenn ja, was plant sie, dagegen zu unternehmen?


Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Normen, die vom Deutschen Institut für Bautechnik e.V. (DIN) erstellt werden, genießen grundsätzlich einen Urheberschutz. Im Vertrag des DIN mit den Ländern, gültig seit dem 01.01.1997, wird unter § 1 Abs. 10 den Ländern gestattet, bauaufsichtlich verbindlich eingeführte Normen kostenlos in eigenen Verkündungsblättern nachzudrucken. Dies geschieht in Niedersachsen in den Anlagebänden zum Niedersächsischen Ministerialblatt der einmal jährlich erscheinenden Liste der Technischen Baubestimmungen. Von diesem Recht auf Nachdruck und dem damit verbundenen kostengünstigen Erwerb der Normen macht nur noch Niedersachsen Gebrauch. In allen anderen Ländern müssen die Nutzer der Normen diese beim Beuth-Verlag des DIN kaufen.

Die Mustervorschriften der Bauministerkonferenz, die auf die DIN 4102-4:2016-05 Bezug nehmen, befinden sich derzeit im Notifizierungsverfahren nach der Richtlinie (EU) 2015/1535. Der Abschluss dieser Notifizierung wird den Ländern vom Deutschen Institut für Bautechnik mitgeteilt, damit diese die Vorschriften dann in ihr jeweiliges Landesrecht umsetzen können. Seitens Niedersachsen ist derzeit vorgesehen, die DIN 4102-4:2016-05 entsprechend den genannten Mustervorschriften bekannt zu machen und im Niedersächsischen Ministerialblatt zu veröffentlichen.

Zurzeit hat kein Bundesland die DIN 4102-4:2016-05 als Technische Baubestimmung bauordnungsrechtlich eingeführt.

Zu 1.:

Ja, eine Veröffentlichung im Nds. Ministerialblatt ist beabsichtigt, vgl. Vorbemerkung.

Zu 2.:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 3.:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016
zuletzt aktualisiert am:
07.09.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln