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Windkraft in Erdbebengebieten

Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 49, August Plenum 2016


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) geantwortet:

Die Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) hatten gefragt:

Im April 2016 gab es im Raum Langwedel (Landkreis Verden) ein Erdbeben der Stärke 3,3. Bereits in den Jahren zuvor gab es seit 2008 insgesamt sechs Erdstöße mit Stärken zwischen 1,8 und 2,9. In Langwedel werden aktuell die beiden Windparks „Giersberg West“ und „Giersberg Ost“ geplant. Aufgrund der Erdbeben in diesem Gebiet sorgen sich Anwohner um die Sicherheit der Windkraftanlagen.

1. Welche besonderen Gefahren sieht die Landesregierung bei der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen in Erdbebengebieten, speziell auch hinsichtlich der Fundamente?

2. Müssen im Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen in Erdbebengebieten spezielle Genehmigungen eingeholt werden und, wenn ja, welche?

3. Welche besonderen Maßnahmen müssen bei der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen in Erdbebengebieten durchgeführt werden?


Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Im Raum Langwedel (LK Verden) ereigneten sich insgesamt acht Erdbeben mit Stärken (ML) größer als 1,5. Zuerst wurde ein Erdbeben am Erdgasfeld Völkersen am 03.04.2008 registriert. Das zuletzt aufgetretene Erdbeben vom 22.04.2016 hatte die Stärke (ML) von 3,1.

Nachweise der Erdbebensicherheit üblicher Hochbauten erfolgen in Deutschland nach der DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten – Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten“. In der Norm werden nach wahrscheinlichkeitstheoretischen Methoden vier Gefährdungsniveaus, nämlich die Erdbebenzonen 0, 1, 2 und 3, ausgewiesen.

Niedersachsen gehört entsprechend DIN 4149 zu keiner Erdbebenzone.

Daher ist diese Norm in Niedersachsen nicht bauaufsichtlich eingeführt worden. Die Erdbebenzonen berücksichtigen ausschließlich tektonische Erdbeben. Induzierte Erdbeben sind bei der Festlegung der Erdbebenzonen nicht berücksichtigt worden. Das stärkste bisher in Erdgasförderregionen in Niedersachsen aufgetretene Erdbeben lag nach einem Vergleich mit DIN 4149 unterhalb der Zone „O“. Somit können die Erdbebenzonen auf die Erdbeben in den Erdgasförderregionen Norddeutschlands nicht unmittelbar angewendet werden. Für Windkraftanlagen muss in Deutschland nach der „Richtlinie für Windenergieanlagen“ des Deutschen Instituts für Bautechnik die Standsicherheit nachgewiesen werden. Darin wird ein Nachweis von Erdbebeneinwirkungen nach der DIN EN 1998-1 gefordert, welche im nationalen Anhang die identische Karte der DIN 4149 ausweist.

Kleinere Windkraftanlagen bis 50m Narbenhöhe erhalten in Niedersachsen eine Baugenehmigung nach NBauO, höhere Anlagen werden nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Beteiligung der Bauaufsichtsbehörden genehmigt. In den beiden angesprochenen Windparks Giersberg West bzw. Ost werden derzeit die Anträge nach BImSchG für 5 bzw. 2 neue Windenergieanlagen bearbeitet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Verden Nachweise zur Erdbebensicherheit der Anlagen vorgelegt. Der Vorhabenträger hat gegenüber dem LK Verden versichert, dass die geplanten Windenergieanlagen mit Erdbebenmesssystemen ausgestattet werden, die im Erdbebenfall die Anlagen stoppen.

Zu 1.:

Aufgrund der wiederholt in den letzten Jahren im Raum Langwedel beobachteten leichten Erdbeben sind die zuständigen Behörden im LK Verden sensibilisiert und prüfen den Nachweis der Erdbebensicherheit im Genehmigungsverfahren. Eine besondere Gefahr für die Öffentlichkeit wird daher nicht gesehen.

Zu 2.:

Niedersachsen gehört nicht zu den ausgewiesenen Erdbebengebieten, sodass hier grundsätzlich keine speziellen Genehmigungen eingeholt werden müssen. Auch für den angesprochenen Fall in Langwedel müssen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen nach BImSchG keine speziellen Genehmigungen eingeholt werden. Im Rahmen der Prüfung der Standsicherheit sind aber alle auftretenden Lasten zu berücksichtigen.

Zu 3.:

Niedersachsen gehört nicht zu den ausgewiesenen Erdbebengebieten, sodass hier keine besonderen Maßnahmen bauaufsichtlich vorgeschrieben sind. Der Vorhabenträger in Langwedel beabsichtigt jedoch vor dem Hintergrund der dort aufgetretenen leichten Erdbeben die Anlagen gleichwohl mit Erdbebenmesssystemen auszustatten, die im Erdbebenfall die Anlagen stoppen.


Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016
zuletzt aktualisiert am:
07.09.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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