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"Welche Krankenhäuser haben Zukunft und welche stehen vor der Schließung?"

Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 41, August Plenum 2016



Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Annette Schwarz (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Annette Schwarz (CDU) hatten gefragt:

Sozialministerin Rundt wird in der Presseberichterstattung der vergangenen Wochen mit verschiedenen Aussagen zur zukünftigen Ausgestaltung der Krankenhauslandschaft in Niedersachsen zitiert. So heißt es z. B. in der Nord-West-Zeitung vom 21. Juli 2016: „Eine wohnortnahe Versorgung ist wichtig. Daher müssen wir die Struktur im Landkreis Cloppenburg erhalten und die Dichte an Krankenhäusern nicht weiter ausdünnen.“ Auch die Emder Zeitung zitiert Ministerin Rundt am 4. August 2016 mit der Aussage, dass die Ministerin „einen Konzentrationsprozess ablehne, bei dem die Zahl der Krankenhäuser in Niedersachsen schließlich von derzeit 183 auf 30 bis 40 reduziert werde und nach dem Rasenmäherprinzip kleine Häuser abgewickelt würden.“

Demgegenüber berichtet die HAZ in ihrer Ausgabe vom 8. August 2016, dass der Verband der Ersatzkassen (vdek) fordere, die Förderung der Krankenhäuser künftig von deren medizinischer und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit abhängig zu machen: „Kliniken, die eine bestimmte Mindestgröße unterschreiten und dauerhaft Verluste schrieben, sollten nicht künstlich am Leben gehalten werden. Der vdek habe bereits vor drei Jahren 30 Kliniken in Niedersachsen mittelfristig für überflüssig erklärt. Seitdem hätten zehn Häuser geschlossen, bei neun weiteren stehe das Ende unmittelbar bevor. Das Land müsse den Entwicklungsprozess hin zu größeren leistungsfähigen Krankenhäusern konsequent unterstützen.“

1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des vdek?

2. Welche 19 Krankenhäuser haben seit 2013 bereits schließen müssen bzw. stehen unmittelbar vor der Schließung?

3. Bei welchen Krankenhäusern kann sich die Landesregierung mittelfristig eine Zusammenlegung vorstellen, um eine bedarfsgerechte hochwertige Versorgung vor Ort zu erhalten oder zu schaffen?


Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Gründe, die der Einstellung des Betriebes eines Krankenhauses zugrunde liegen sind unterschiedlich. Zu diesen gehören Betriebseinstellung infolge fehlender wirtschaftlicher Basis, infolge individualbiographischer Motive und infolge gemeinschaftlich verabredeter Neustrukturierung.

Die Landesregierung lehnt einen Konzentrationsprozess ab, der die Zahl der Krankenhäuser in Niedersachsen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe reduziert. Kleine Kliniken sind in einigen Regionen für die flächendeckende medizinische Versorgung und die Erreichbarkeit der stationären Behandlung notwendig.

Zu 1.:

Die Landesregierung nimmt die Aussagen des vdek als Beitrag zur Weiterentwicklung der Krankenhausstruktur zur Kenntnis und bezieht diese wie die Aussagen aller anderen am Krankenhauswesen beteiligten Organisationen in ihre Meinungsbildung ein.

Zu 2.:

Die Zahl 19 ist der Landesregierung in diesem Zusammenhang nicht bekannt.

Nach dem 01.01.2013 sind aus dem niedersächsischen Krankenhausplan ausgeschieden: Charlotten-Hospital Stadtoldendorf, Krankenhaus Salzhausen, Krankenhaus Scharnebeck, Klinikum Osnabrücker Land Dissen, Altus-Klinik Munster, Krankenhaus Hann. Münden, Klinikum Oststadt Heidehaus Hannover, Lister Krankenhaus, Krankenhaus Springe, St. Ansgar Klinik Twistringen, Klinik Hildesheimer Land Bad Salzdetfurth, Klinikum Delmenhorst, St. Willehad-Hospital Wilhelmshaven und St. Antonius-Stift Emstek.

Soweit derzeit bekannt ist, werden mittelfristig aus dem niedersächsischen Krankenhausplan ausscheiden: Die Flüggehofseeklinik Munster infolge inidividualbiographischer Motive, sowie die Sophien-Klinik Hannover, Sophien-Klinik Vahrenwald, Lungenklinik Diekholzen, Evangelisches Krankenhaus Bückeburg, das Kreiskrankenhaus Rinteln, Kreiskrankenhaus Stadthagen, Klinikum Emden, die Ubbo-Emmius-Klinik Aurich und Ubbo-Emmius-Klinik Norden infolge gemeinschaftlich verabredeter Neustrukturierung durch die Träger.

Zu 3.:

Dort, wo Handlungsbedarf besteht, moderiert die Landesregierung Regionalgespräche mit allen Beteiligten, um eine bedarfsgerechte und hochwertige Versorgung zu erhalten oder zu entwickeln.

Dabei können auch Zusammenlegungen von Krankenhäusern verabredet werden. Aktuelle konkrete Überlegungen der Landesregierung dazu finden sich zu Frage 2. (gemeinschaftlich verabredete Neustrukturierung).



Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016
zuletzt aktualisiert am:
07.09.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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