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Zweite Förderrunde aus dem Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses

Staatssekretär Jörg Röhmann im Niedersächsischen Gesundheitsministerium: „Finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Krankenversicherung ist wichtig für zukunftsfähige Formen der gesundheitlichen Versorgung!“


Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geht in die nächste Runde. Anlässlich der Veröffentlichung der diesjährigen Förderrichtlinien durch den Innovationsausschuss Ende Februar 2017 kamen heuteauf Einladung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums in Hannover namhafte Vertreterinnen und Vertreter des niedersächsischen Gesundheitswesens zusammen. Neben einem Erfahrungsaustausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ging es bei der Veranstaltung auch um die Arbeit des Innovationsfonds und Informationen zur aktuellen Förderrunde.

„Die Landesregierung begrüßt den Innovationsfonds sehr. Denn angesichts der bevorstehenden bzw. zukünftigen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel ist es unerlässlich, dass die gesetzliche Krankenversicherung qualitativ weiterentwickelt wird“, hob der Staatssekretär im Niedersächsischen Gesundheitsministerium, Jörg Röhmann, bei der Eröffnung der Veranstaltung hervor. „Wir dürfen unsere Augen nicht davor verschließen, dass der demografische Wandel und die zunehmend schwieriger werdende ärztliche Sicherstellung auf dem Land neuer Wege der medizinischen Versorgung bedarf! Deshalb müssen innovative Projekte unterstützt werden, die die bessere ärztliche Versorgung zum Ziel haben!“

Expertinnen und Experten berichteten über die Förderrichtlinien und die Anforderungen, die potenzielle Antragssteller bzw. dessen Projektvorschlag erfüllen müssen, außerdem wurden im vergangenen Jahr durch den Innovationsfonds geförderte Projekte in Niedersachsen vorgestellt. Darüber hinaus tauschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung in Diskussionsforen über Themen wie Telemedizin, ärztliche Versorgung auf dem Land und sektorübergreifende Versorgung aus.

Um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern und zukunftsfähiger zu machen, hatte der Gesetzgeber vor zwei Jahren den Innovationsfonds gegründet; dieser ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelt. Der Innovationsfonds fördert

  • neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, wie z.B. Projekte im Bereich Telemedizin

  • Forschungsprojekte zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie z.B. Projekte im Bereich der Patientensicherheit

Die Fördersumme des Innovationsfonds beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich aus Rücklagen des Gesundheitsfonds und Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherungen.

Bei der ersten Förderrunde im vergangenen Jahr erhielten insgesamt sieben Projekte in Niedersachsen eine Förderzusage. „Das ist angesichts der hohen Anzahl von Förderanträgen eine gute Quote“, resümierte Staatssekretär Röhmann. Insgesamt waren beim Innovationsausschuss fast 700 Anträge eingegangen.

In der neuen Förderphase können Institutionen wie Universitätskliniken oder Gesetzliche Krankenkassen bis zum 23. Mai 2017 Anträge beim Innovationsausschuss stellen. Die Förderrichtlinien und weitere Informationen sind auf der Seite www.innovationsfonds.g-ba.de zu finden.

Liste der niedersächsischen Projekte, die vergangenes Jahr durch den Innovationsfonds gefördert wurden:

Im Bereich der neuen Versorgungsformen erhielten zwei Antragssteller einen Zuschlag:

  • „Antibiotika-Resistenzentwicklung nachhaltig abwenden“ („ARENA“)Antragssteller: AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen, GöttingenZiel: Optimierung des ziel- und bedarfsgerechten Antibiotika-Einsatzes.
  • „Bessere Versorgung, besseres Überleben, bessere Wirtschaftlichkeit nach Nierentransplantationen“ („Nieren Tx360°“)Antragssteller: Medizinische Hochschule HannoverZiel: Verbesserung der Überlebenschancen und der Lebensqualität von Patientinnen und Patienten, die Organe transplantiert bekommen haben, durch verbesserte Nachsorgequalität und die Entwicklung sektorübergreifender Nachsorge. Eine spezielle Feststellung von Risiken soll zu einem besseren Gesundheitsverhalten der Patientinnen und Patienten führen.

Im Bereich der Versorgungsforschung erhielten fünf Projekte aus Niedersachsen einen Förderzuschlag:

  • „Angemessene und sichere Medikation für Heimbewohnerinnen mit Hilfe einer interprofessionellen Toolbox“ (AMTS-Toolbox / „HIOPP-3-iTBX“-Projekt)Antragsteller: Medizinische Hochschule HannoverZiel: Verbesserung der Arzneimittelsicherheit bei Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern und nachhaltige Optimierung des Medikationsprozesses bei den beteiligten Berufsgruppen. Das Projekt wird in insgesamt 32 Einrichtungen der Langzeitpflege durchgeführt. Im Rahmen des Projektes werden bei den Einrichtungen Schulungen durchgeführt, das Problembewusstsein gestärkt und diverse Maßnahmen von erprobten Interventionshilfen zur Arzneimitteltherapiesicherheit eingeführt. Primäres Ziel ist es, die Rate an potentiell inadäquater Medikamentenverabreichung zu senken.
  • „Entwicklung von Methoden zur Nutzung von Routinedaten für ein sektorenübergreifendes Entlassungsmanagement“ („EMSE“-Projekt)Antragsteller: AQUA Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen, GöttingenZiel: Durch einen abgestimmten Prozess bei Krankenhaus- oder Rehaentlassungen soll die Versorgungsqualität verbessert werden. So soll die Anzahl der erneuten Krankenhausaufnahmen verringert und die Kommunikation der Beteiligten besser gestaltet werden.
  • „Impact des Neonatologie-Screenings auf Infektionsprädikation / Senkung von Transmission“ („INSIST“-Projekt)Antragsteller: Universitätsmedizin GöttingenZiel: Im Rahmen des Projektes soll erkannt werden, ob ein Screening die Infektion von Neugeborenen mit lebensbedrohlichen multiresistenten Erregern erkennt bzw. wie oft es unnötigen Behandlungen (u.a. mit Antibiotika) kommt.
  • „Effekte von Strategien zur Verbesserung ärztlich-pflegerischer Zusammenarbeit auf Krankenhausaufnahmen von Pflegeheimbewohnern“ („interprof ACT“-Projekt)Antragsteller: Universitätsmedizin GöttingenZiel: Die Anzahl der Krankenhausaufenthalte von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern zu reduzieren. Dazu soll die Zusammenarbeit zwischen dem Pflegepersonal und den behandelnden Ärzten gestärkt werden.
  • „Hospitalisierung und Notaufnahmebesuche“ von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern: Häufigkeit, Ursachen und Entwicklung einer Intervention zur Verbesserung der Versorgung“ („Homern“-Projekt)Antragsteller: Universität OldenburgZiel: Umfassender Überblick zu Notaufnahmebesuchen von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern sowie Entwicklung und Begleitung von Interventionen zur Verbesserung der Versorgung. Dazu werden u.a. die Aufnahmeursachen von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern in den Notaufnahmen untersucht und eine Hausärztebefragung durchgeführt.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
07.03.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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