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"Wird es doch keine elektronische Gesundheitskarte geben?"

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Jan-Christoph Oetjen, Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Hillgriet Eilers (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Christian Dürr, Jan-Christoph Oetjen, Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Hillgriet Eilers (FDP) hatten gefragt:

Diese Vermutung legt zumindest die gemeinsame Presseerklärung des NST und NLT „Ob die elektronische Gesundheitskarte kommt ist offen“ vom 16. März 2016 nahe.

Dieser Mitteilung zufolge hat sich „nicht ein einziger Landkreis für den Abschluss einer solchen Vereinbarung ausgesprochen“, und „die Kommunen fürchten erhebliche Kostensteigerungen, weil die Krankenkassen sich nicht in der Lage sehen, die gesetzlich vorgesehenen eingeschränkten Leistungen wirksam zu kontrollieren.“

Dafür sollen die Kommunen einen aus ihrer Sicht „völlig überhöhten Verwaltungskostenanteil“ von 8 % aller Behandlungskosten an die Krankenkassen abführen.

1. Wie viele Teilnehmer gibt es bisher für das Projekt Gesundheitskarte, und mit wie vielen finden noch Gespräche statt?

2. Wie viele definitive Absagen gibt es bisher, und was waren neben den möglichen Kostensteigerungen und den Verwaltungskosten Gründe für die Absagen?

3. Wie hoch ist der Verwaltungskostenanteil in anderen Bundesländern, die die Karte bereits eingeführt haben?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Landesregierung hat mit den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung am 14. März 2016 eine Rahmenvereinbarung nach § 264 Abs.1 SGB V zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende geschlossen. Die Landkreise und kreisfreien Städte können dieser Rahmenvereinbarung seit dem 1. April.2016 beitreten. In der Folge erhalten die Asylsuchenden in den jeweiligen Landkreisen eine eGK. Kranke Asylsuchende müssen sich dann nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung einen Behandlungsschein besorgen, bevor sie sich in ärztliche Behandlung begeben. Die Kommunen sparen den beachtlichen Aufwand der Behandlungsscheine ein.

Zu 1.:

In der kurzen Zeit seit dem 1. April hat noch keine Kommune ihren Beitritt zu der Rahmenvereinbarung erklärt. Die Landesregierung wird regionale Veranstaltungen abhalten, in denen über die Vereinbarung informiert wird.

Zu 2.:

Absagen liegen der Landesregierung bisher nicht vor.

Zu 3.:

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben die gleiche Regelung wie Niedersachsen (8% der entstandenen Leistungsaufwendungen, mind. 10,- € mtl. pro Person).

Berlin und Brandenburg erstatten 6% der entstandenen Leistungsausgaben, mindestens 10,- € monatlich.

In Hamburg und Bremen werden 10,- € monatlich für jede gemeldete Person erstattet, unabhängig von den Leistungsausgaben.

In den übrigen Bundesländern existieren bis dato keine Rahmenvereinbarungen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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