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Wird die Landesregierung Anfang Februar 2016 die neue Vereinbarung mit der freien Wohlfahrtspflege veröffentlichen?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Gudrun Pieper, Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Volker Meyer und Annette Schwarz (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Gudrun Pieper, Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Volker Meyer und Annette Schwarz (CDU) hatten gefragt:

In der Plenarsitzung am 18. September 2015 äußerte Frau Sozialministerin Rundt zum Sachstand der Verhandlungen mit der freien Wohlfahrtspflege über eine neue Vereinbarung, die den Anforderungen des § 3 Abs. 2 NWohlfFöG entspricht, dass die Landesregierung nun einen Vertragsabschluss bis Ende 2015 anstrebe: „Es gibt eine gemeinsame Basis. Insofern gehe ich davon aus, dass es leistbar ist, das bis zum Jahresende hinzukriegen“ (Plenarprotokoll S. 7276 und 7293).

Da die Vereinbarung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 NWohlfFöG innerhalb von vier Wochen nach ihrer Unterzeichnung im Niedersächsischen Ministerialblatt und im Internet zu veröffentlichen ist, müsste die Veröffentlichung somit spätestens in der ersten Februarwoche 2016 erfolgen, sollte der Vertrag - wie von der Ministerin erwartet - bis Ende 2015 abgeschlossen worden sein.

1. Wird die neue Vereinbarung mit der freien Wohlfahrtspflege bis spätestens Anfang Februar 2016 veröffentlicht, oder gibt es konkrete Hinderungsgründe, die den Inhalt der Vereinbarung betreffen?

2. Falls es konkrete Hinderungsgründe gibt, die den Inhalt der Vereinbarung betreffen, welche sind das im Einzelnen?

3. Falls es entgegen der Erwartung der Ministerin nicht leistbar war, „das bis zum Jahresende hinzukriegen“ und eine Vereinbarung somit nicht zustande gekommen ist: Wann (genaues Datum) wird das Sozialministerium von seiner Verordnungsermächtigung nach § 3 Abs. 3 NWohlfFöG Gebrauch machen, um nun die auch vom Landesrechnungshof für notwendig erachtete Rechtssicherheit bei der Förderung der freien Wohlfahrtspflege herzustellen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) und die in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW) zusammengeschlossenen Spitzenverbände haben sich am 22. Dezember 2015 einvernehmlich über den Inhalt einer Vereinbarung nach § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege (NWohlfFöG) verständigt. Es ist beabsichtigt, diese Vereinbarung am 8. Februar 2016 anlässlich des nächsten gemeinsamen Besprechungstermins im MS zu unterzeichnen.

Zu 1.:

Die Vereinbarung nach § 3 Abs. 2 NWohlfFöG wird der Regelung in § 3 Abs. 2 Satz 2 NWohlfFöG folgend innerhalb von vier Wochen nach ihrer Unterzeichnung im Niedersächsischen Ministerialblatt und im Internet veröffentlicht werden.

Zu 2.:

Wie der Vorbemerkung zu entnehmen ist, sind Hinderungsgründe bezüglich des Inhalts der Vereinbarung nicht ersichtlich.

Zu 3.:

Da der Abschluss der Vereinbarung unmittelbar bevorsteht, wird keine Veranlassung gesehen, von der Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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