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Ministerin Cornelia Rundt tritt bei Gesundheitsministerkonferenz für neue Kooperationsmöglichkeiten zwischen ärztlicher und pflegerischer Versorgung ein

„Wir brauchen eine hochwertige medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger - auch auf dem Land!“


Mehrheit für Anträge bei Konferenz in Rostock-Warnemünde – gemeinsame Notfallambulanzen von Ärzteschaft und Krankenhäusern sollen ermöglicht werden

„In Zukunft werden sich Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Gesundheitsfachberufen gemeinsam um die Gesundheit einer Patientin oder eines Patienten kümmern, eine intensive Zusammenarbeit solcher interdisziplinären Teams muss unser Ziel sein“, erklärt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt heute bei der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister (GMK) in Rostock-Warnemünde. Sie spricht sich dort für zwei Anträge aus, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten neue Kooperations- und Delegationsmöglichkeiten in der Zusammenarbeit mit Pflegekräften sowie anderen Gesundheitsfachkräften eröffnen. Die zum Teil von Niedersachsen mit gestellten Anträge erhielten eine große Mehrheit und werden somit nun an den Bund weitergeleitet, der die entsprechenden Voraussetzungen schaffen soll.

Konkret fordern die Gesundheitsministerinnen und -minister den Bund dazu auf, im Rahmen einer Reform der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Gesundheitsfachberufe die Delegationsmöglichkeiten für ärztliche Leistungen zu erweitern. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung gelte es, für eine immer älter werdende, multimorbide und weniger mobile Gesellschaft eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung mit ambulanten und stationären medizinischen Leistungen zu sichern. Das ist mitunter eine besondere Herausforderung in ländlichen Räumen, wo bei zurückgehender Bevölkerungszahl trotzdem eine hochwertige medizinische Versorgung sichergestellt werden muss. „Wir können durch Delegationskonzepte erreichen, dass Ärzte von Aufgaben befreit werden, die auch andere Gesundheitsfachkräfte qualifiziert erbringen können, insbesondere die Pflegekräfte der ambulanten Dienste“, so Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt: „Der Arzt kann sich dann auf seine Kernkompetenzen konzentrieren und eine intensive Behandlung seiner Patientinnen und Patienten sicherstellen – auch in ländlichen Regionen, wo mitunter größere Strecken zurückzulegen sind. Zugleich macht eine Entlastung der Ärzte den Betrieb von Landarztpraxen attraktiver, Mediziner lassen sich leichter für dieses Aufgabenfeld gewinnen.“

Damit eine solche Delegation von Leistungen möglich ist, müssen die künftigen Fachkräfte bereits in der Ausbildung darauf vorbereitet und entsprechend qualifiziert werden - der Bund soll nun prüfen, welche Aufgabenfelder so insbesondere für Pflegekräfte erschlossen werden können. Eine weitere wichtige Voraussetzung sei, so die Ministerin, dass die Arbeit dieser Fachkräfte leistungsgerecht bezahlt werde: „Denn nur wenn wir attraktive Jobs schaffen, wird es uns gelingen, die dringend benötigten Fachkräfte zu gewinnen.“

Gemeinsam mit anderen Bundesländern hat Niedersachsen auch den einstimmig beschlossenen Antrag eingebracht, wonach in Modellprojekten niedergelassene Ärzte gewisse Leistungen an entsprechend qualifizierte Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten sowie Logopädinnen und Logopäden delegieren können. Der Bund soll solche Modellprojekte durch Änderung des Sozialgesetzbuches und durch die Festlegung von Behandlungsindikatoren ermöglichen. Die Begründung auch hier: Die Zahl der Menschen, die älter werden und die aufgrund altersbedingter Krankheiten Leistungen der Assistenzberufe im Gesundheitswesen in Anspruch nehmen müssen, wird ansteigen – ihre Versorgung wird besonders im ländlichen Raum nur gelingen, wenn die unterschiedlichen Akteure der Gesundheitsbranche enger kooperieren und Versorgungsleistungen an qualifizierte Fachkräfte delegieren können.


Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt votiert bei der GMK zudem für eine weitere neue Kooperationsmöglichkeit für die niedergelassene Ärzteschaft: Der von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu organisierende Notdienst zu sprechstundenfreien Zeiten soll künftig mit den Notaufnahmen der Krankenhäuser verknüpft werden können - dieser grundsätzlich durch das Versorgungsstärkungsgesetz eröffnete Weg soll unter dem Stichwort „Brückenambulanz“ zu einer echten sektorenübergreifenden Zusammenarbeit ausgebaut werden können. Cornelia Rundt: „Wir fordern den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Ärzteschaft und Krankenhäuser künftig rund um die Uhr geöffnete Ambulanzen für Notfälle gemeinsam betreiben können - es kann dann an einer allseits bekannten Anlaufstelle entschieden werden, ob eine ambulante oder stationäre Behandlung zu erfolgen hat. Das wäre ein neuer, für die Bürgerinnen und Bürger sehr übersichtlicher Service.“ Der Bund müsste in einem ersten Schritt für solche Brückenambulanzen eine neue Finanzierungsgrundlage schaffen, die sich aus beiden Bereichen - ambulant und stationär - speist.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.06.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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