Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Wie steht es um die Notfallambulanz am ehemaligen Krankenhaus Springe?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Gabriela Kohlenberg und Dr. Max Matthiesen (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Gabriela Kohlenberg und Dr. Max Matthiesen (CDU) hatten gefragt:

Als Ersatz für das geschlossene Krankenhaus Springe hat das Klinikum Region Hannover am ehemaligen Krankenhaus Springe eine Notfallambulanz eingerichtet.

Landesregierung und Mehrheitsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben dies in der Öffentlichkeit für den Fall von Krankenhausschließungen und -zusammenlegungen als Modell für Niedersachsen dargestellt.

1. Welche Möglichkeiten der Notfallversorgung bietet die Notfallambulanz Springe?

2. Ist der Bestand der Notfallambulanz am ehemaligen Krankenhaus Springe über das Jahr 2017 hinaus gesichert?

3. Ist geplant, die Behandlungsangebote der Notfallambulanz am ehemaligen Krankenhaus Springe beispielsweise um die Chirurgie zu erweitern?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Das verantwortungsbewusste Verhalten des Klinikums Region Hannover (KRH), das sich bei der Aufgabe des Krankenhausstandortes in Springe gezielt um alternative Modelle zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung vor Ort bemüht hat, ist vorbildlich und sollte beispielgebend sein.

Zu 1.:

In der Notfallaufnahme des KRH in Springe ist neben der 24-stündigen ärztlichen Präsenz auch das Assistenz-/Pflegepersonal mit entsprechend langjähriger Berufserfahrung und Qualifikation im pflegerischen Bereich für 24 Stunden eingesetzt. Neben der Anamnese und medizinischen Untersuchung stehen als Notfalldiagnostik Elektrokardiogramm (EKG), Sonografie, Notfalllabor, sowie Röntgengerät und Computertomographie (CT) zur Verfügung. Zur Überwachung und Erstversorgung dienen ferner die dort vorhandenen Notfallbetten.

Zu 2.:

Der genehmigte Zeitraum wird genutzt, um zu bewerten bzw. zu prüfen, welche Perspektiven insbesondere das ab diesem Jahr geltende GKV-Versorgungsstärkungsgesetz auch für zukünftig tragfähige Strukturen der Notfallversorgung bietet.

Zu 3.:

Nein.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.05.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln