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"Wie steht es um die Effizienz und den langfristigen Erhalt unseres Sozialstaates? (Teil 1)"

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr, Jörg Bode, Dr. Gero Hocker und Hermann Grupe (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr, Jörg Bode, Dr. Gero Hocker und Hermann Grupe (FDP) hatten gefragt:

Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die Eckwerte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2017 und des Finanzplans bis 2020 vorgestellt. Dabei zeichnen sich immer weiter steigende Ausgaben für sozialpolitische Maßnahmen ab (z. B. Erhöhung des Wohngelds, Elterngeld-Plus mit Partnerschaftsbonus, abschlagsfreie Rente ab 63, „Mütterrente“ etc.). So sind mit geplanten 171,1 Milliarden Euro im kommenden Jahr fast 10 Milliarden Euro Mehrausgaben im Sozialbereich im Vergleich zu diesem Jahr vorgesehen.

Die Kommunen kritisieren indes die deutsche Sozialpolitik. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes mahnt die Politik zu Weitsicht und Besonnenheit: „Die Politik scheint wieder in den Fehler zu verfallen, zur Beseitigung vermeintlicher sozialer Ungleichheiten Transferleistungen und das Sozialbudget zu erhöhen, ohne vorher die Effizienz der bestehenden Systeme zu überprüfen“ (http://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2015-2016/Sozialleistungen%20zielge
richtet%20reformieren/).

Er fürchtet, dass Deutschland nicht immer eine „Wohlstandsinsel“ (NOZ, 22. Januar 2016 http://www.presseportal.de/pm/58964/3231442 ) bleiben könne, und fordert daher eine Kommission von unabhängigen Sachverständigen zur Reform des Sozialstaats: „Der große Strauß sozialer Leistungen muss neu geordnet, auf die wirklich Bedürftigen konzentriert, entbürokratisiert und transparent gestaltet werden“ (Westdeutsche Allgemeine).

1. Inwiefern teilt die Landesregierung den Vorwurf des Städte- und Gemeindebundes, dass die Effizienz bestehender Systeme nicht überprüft werde?

2. Wo sieht die Landesregierung konkretes Optimierungspotenzial beim Management der sozialpolitischen Maßnahmen in Niedersachsen?

3. Inwiefern sieht die Landesregierung die langfristige Sicherstellung des aktuellen Sozialniveaus als finanzierbar an?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Die Landesregierung teilt den an den Bund gerichteten Vorwurf des Städte- und Gemeindebundes nicht. Ihr liegen keine Anhaltspunkte vor, dass seitens des Bundes Fragen der Effizienz der bestehenden Sozialsysteme ungeprüft bleiben.

Beispielhaft soll in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits im Kalenderjahr 2009 eine Gesamtevaluation von ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland initiiert hat, die im Jahr 2014 abgeschlossen worden ist. Dabei wurden die genannten Maßnahmen und Leistungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Effizienz und Wechselwirkung untersucht; die Ergebnisse wurden zu deren Weiterentwicklung genutzt.

Im Übrigen sind Evaluationspflichten in bundesgesetzlichen Leistungsgesetzen auch teilweise gesetzlich verankert.

Ferner wird auf die nationale Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes hingewiesen. Leitlinien dieser Strategie sind die Generationengerechtigkeit, die Lebensqualität, der soziale Zusammenhalt und die internationale Verantwortung. Sie enthält auch den Auftrag, den Sozialstaat laufend zu überprüfen, zu modernisieren und den Erfordernissen anzupassen.

Zu 2.:

Das Leitbild der Landesregierung ist eine nachhaltige, zukunftsorientierte, sozial gerechte und ökologische Politik für ganz Niedersachsen. Übergeordnetes Ziel ist danach, die sozialen und haushaltswirtschaftlichen Interessen mit der langfristigen Sicherung von Lebensgrundlagen in Einklang zu bringen.

Die niedersächsische Sozialpolitik orientiert sich an diesem Leitbild.

Zur Verbesserung der sozialpolitischen Maßnahmen werden unter anderem gesetzlich und untergesetzlich vorgegebenen Evaluationen durchgeführt.

Zu 3.:

Die Landesregierung erarbeitet derzeit die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2017 und der Mittelfristigen Planung bis 2020. Es ist das Ziel der Landesregierung, den Haushalt strukturell weiter zu konsolidieren, so dass bis zum Jahr 2020 nach den Vorgaben des Grundgesetzes auf eine Nettokreditaufnahme verzichtet werden kann. Die Landesregierung wird auch diesen Haushalt sozial gerecht, nachhaltig und generationengerecht gestalten. Dabei wird sie den aufgrund der gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen gebotenen Sozialleistungen angemessen Rechnung tragen.

Nach den bisherigen Planungen wird in diesem Sinne das aktuelle Sozialniveau im Zeitraum der Mittelfristigen Planung sichergestellt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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