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Wie beurteilt die Landesregierung die geplante Schließung der Geburtsstation in der Nordstadtklinik des Klinikums Region Hannover aus krankenhausplanerischer Sicht?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rainer Fredermann, Gabriela Kohlenberg, Editha Lorberg, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Petra Joumaah und Gudrun Pieper (CDU) geantwortet:

Die Abgeordneten Rainer Fredermann, Gabriela Kohlenberg, Editha Lorberg, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Petra Joumaah und Gudrun Pieper (CDU) hatten gefragt:

Am 18. Dezember 2014 hat die Regionsversammlung der Region Hannover der Medizinstrategie 2020 des Klinikums Region Hannover zugestimmt. Die Medizinstrategie 2020 beinhaltet auch die Schließung der Geburtsstation in der Nordstadtklinik.

Die Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter e. V. sieht in der geplanten Schließung der Geburtsstation in der Nordstadtklinik die Gefahr einer Ressourcenüberlastung der übernehmenden Kliniken, die zu organisatorischen Engpässen und Mängeln in der Geburtshilfe und daraus folgend im schlimmsten Fall zu schweren Geburtsschäden führen könnte.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Geburten und Notfallversorgungen werden von der Nordstadtklinik bislang jährlich durchgeführt, und von welchen anderen Kliniken sollen diese Aufgaben aus Sicht der Krankenhausplanung künftig wahrgenommen werden?

2. Welche Ressourcen sind auf welche anderen Kliniken zu verlagern oder neu zu schaffen, um die zusätzlichen Aufgaben wahrzunehmen?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die von der Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter e. V. geäußerten Bedenken im Hinblick auf die immer weiter steigenden Haftpflichtprämien für die auch in Kliniken tätigen freiberuflichen Hebammen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Das Klinikum Nordstadt ist aktuell mit 16 Planbetten für Geburtshilfe im Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen. Die Auslastung liegt seit Jahren unter der Sollauslastung von 85% Prozent. Deshalb wurde die Zahl der Planbetten ab 01.01.2012 von 26 auf nunmehr 16 Planbetten reduziert. Der erforderliche Bettenbedarf lag in den vergangenen zwei Jahren 2012 und 2013 bei 12 Planbetten, das entspricht einer Auslastung von rd. 63%. Die Beschlusslage der Region Hannover ist dem Land bekannt. Ein formelles Antragsverfahren auf Schließung der geburtshilflichen Abteilung im Klinikum Nordstadt ist nach Kenntnis des Landes noch nicht eröffnet.

In der Region Hannover existieren sieben weitere Krankenhäuser, die über eine Fachabteilung für Geburtshilfe verfügen. In den letzten zehn Jahren war die Zahl der Planbetten in den geburtshilflichen Abteilungen rückläufig, sie sank von 189 Planbetten im Jahr 2005 auf 154 im Jahr 2014. Insofern ist davon auszugehen, dass auch bei einer möglichen Schließung der Geburtshilfe im Klinikum Nordstadt in den anderen Einrichtungen genügen Kapazitäten vorhanden sind, um eine geburtshilfliche Versorgung in der Region Hannover sicherzustellen.

Hinsichtlich der steigenden Haftpflichtprämien für die auch in Krankenhäusern freiberuflich tätigen Hebammen ist darauf hinzuweisen, dass zusammen mit allen Hebammenverbänden in der Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ auf Bundesebene Möglichkeiten erörtert wurden, wie die Situation der Hebammen verbessert werden kann. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse hat die Bundesregierung bereits kurzfristig wirkende Lösungen zur Verbesserung der Vergütung der Hebammen im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) umgesetzt.

Der aktuell von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV VSG) sieht vor, dass Kranken- und Pflegekassen künftig darauf verzichten sollen, Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen zu erheben. Dies soll dazu beitragen, die Berufshaftpflichtversicherungsprämien für Hebammen langfristig zu stabilisieren, einen weiteren Anstieg zu bremsen und Hebammen finanziell zu entlasten. Versicherungsunternehmen erhalten den Anreiz, wieder attraktive Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen anzubieten. Zugleich bleibe sichergestellt, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und seine Familie weiterhin die erforderliche, angemessene Hilfe und Unterstützung erhalte. Die weitere Beratung des Gesetzentwurfes bleibt abzuwarten. Im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens wird auch zu prüfen sein, ob es alternative Lösungsmöglichkeiten gibt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Entwicklung der Zahl der Geburten im Klinikum Nordstadt seit 2010 stellt sich wie folgt dar:

2010: 1.031 Geburten

2011: 902 Geburten

2012: 819 Geburten

2013: 890 Geburten

Daten über die Notfallversorgung werden in der amtlichen Krankenhausstatistik nicht erfasst und liegen der Landesregierung somit nicht vor.

Mit Ausnahme des Diakoniekrankenhauses Henriettenstiftung liegt in den übrigen Krankenhäusern in der Region Hannover die Auslastung der Geburtshilfeabteilungen - trotz eines Anstieges der Geburten in allen Kliniken der Region - unter der Sollauslastung. Insgesamt ergibt sich aktuell ein Bettenüberhang von drei Planbetten.

Zu 2.:

Die Entwicklung des erforderlichen Bettenbedarfs in der Fachdisziplin Geburtshilfe wird bei der künftigen jährlichen Fortschreibung der Planbetten zu berücksichtigen sein.

Zu 3.:

Die Landesregierung geht davon aus, dass bis zur Umsetzung der „Medizinstrategie 2020“ in der Region Hannover die von der Bundesregierung bereits geplanten gesetzlichen Regelungen zur Stabilisierung der Berufshaftpflichtversicherungsprämien für Hebammen ihre Wirkung entfalten.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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