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Weshalb möchte die Landesregierung das Bestattungsgesetz ändern?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz, Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen, Petra Joumaah, Volker Meyer und Gudrun Pieper (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Annette Schwarz, Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen, Petra Joumaah, Volker Meyer und Gudrun Pieper (CDU) hatten gefragt:

In der am 17. Dezember 2015 veröffentlichten Antwort auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung von Abgeordneten der FDP „Welche Gesetze plant die Landesregierung?“ (Drs. 17/4865, Frage 53) ist eine Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen als derzeit in Vorbereitung befindliches Gesetz aufgeführt. Es werde derzeit der Referentenentwurf erarbeitet.

Anlässlich der Liberalisierung des Bremer Bestattungsrechts, das inzwischen erlaubt, Urnen auf privatem Grund zu bewahren oder Totenasche auf privatem Grund zu verstreuen, wurde in der HAZ vom 12. November 2014 über die in Niedersachsen geltende Friedhofs-, Sarg- und Urnenpflicht berichtet, von der aus traditionellen oder religiösen Gründen aber auch abgewichen werden dürfe. In dem Bericht wird der SPD-Abgeordnete Uwe Schwarz MdL mit den Worten zitiert: „Von der Vorstellung, dass eine Debatte um eine neue Bestattungsordnung eine schlanke, kurze Veranstaltung werden würde, kann ich nur warnen.“ Und weiter: „Wenn wir die großen Themen wie Haushalt, Schule, Inklusion hinter uns haben, kann man gewiss darüber reden.“

1. Weshalb möchte die Landesregierung das Bestattungsgesetz ändern?

2. Welche Änderungen sind im Einzelnen geplant?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die im Bremer Bestattungsrecht bereits umgesetzten Änderungen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) ist in der Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung als eine derjenigen Gesetzesinitiativen genannt, die „nach derzeitigem Stand bereits soweit vorstrukturiert sind, dass sie - vorbehaltlich einer Entscheidung der Landesregierung - als Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden könnten“.

Diese Nennung steht im Zusammenhang mit der Antwort der Landesregierung vom 15.07.2015 im Rahmen der Unterrichtung über den Beschluss des Landtages zum Thema „Konsequenzen aus den Krankenhausmorden ziehen - Sonderausschuss zur Stärkung der Patientensicherheit einsetzen“ (LT-Drs. 17/2964 vom 18.02.2015). In dieser Antwort hat die Landesregierung folgendes ausgeführt: „Die Umsetzung der Vorschläge 3 und 4, zu der es einer Änderung der gesetzlichen Regelungen bedarf, ist eingeleitet worden“ (LT-Drs. 17/3943 vom 15.07.2015, S. 7). Bei diesen Vorschlägen handelt es sich um die „Einführung ärztlicher Meldepflichten bei bestimmten Auffindesituationen der Leiche“ (3) und die „Einführung einer Leichennachschau durch die rechtsmedizinischen Institute in noch zu definierenden Fällen“ (4), deren Umsetzung eine Änderung der gesetzlichen Regelungen im Bestattungsgesetz erfordern würde.

Zu 1.:

Die Änderung des Bestattungsgesetzes soll als eine Konsequenz aus den in der LT-Drs. 17/2964 angesprochenen Krankenhausmorden der Stärkung der Patientensicherheit dienen, insbesondere im Krankenhaus.

Zu 2.:

Geplant sind die in der Vorbemerkung der Landesregierung angesprochenen Meldepflichten bei der Leichenschau und eine Leichennachschau in Form einer erweiterten Leichenschau. Das beinhaltet die Einführung ärztlicher Meldepflichten bei bestimmten Auffindesituationen der Leiche und die Einführung einer Leichennachschau durch die rechtsmedizinischen Institute in noch zu definierenden Fällen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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