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Welche Pläne hat die Landesregierung mit den NLöffVZG?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen, Petra Joumaah, Volker Meyer, Gudrun Pieper, Annette Schwarz und Karl-Heinz-Bley (CDU geantwortet.

Die Abgeordneten Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen, Petra Joumaah, Volker Meyer, Gudrun Pieper, Annette Schwarz und Karl-Heinz-Bley (CDU) hatten gefragt:

In der am 17. Dezember 2015 veröffentlichten Antwort auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung von Abgeordneten der FDP „Welche Gesetze plant die Landesregierung?“ (Drs. 17/4865, Frage 53) ist eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) weder als „Gesetz in Vorbereitung“ noch als „geplantes Vorhaben“ aufgeführt. Unter der Überschrift „Rot-Grün will strengere Regeln für verkaufsoffene Sonntage“ berichtete die HAZ am 30. Dezember 2015 allerdings über konkrete Pläne der Landesregierung zur Änderung des NLöffVZG, das nach Auffassung der Landesregierung aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. Oktober 2015 überarbeitet werden müsse.

1. Wie beurteilt die Landesregierung die in dem HAZ-Bericht geäußerten Überlegungen der Abgeordneten Uwe Schwarz und Thomas Schremmer, die bisherige Liste der kirchlichen Feiertage, an denen keine Ladenöffnung zugelassen werden darf, um nichtkirchliche Feiertage wie den 1. Mai oder den 3. Oktober zu erweitern oder mit dem 27. Dezember, sofern dieser auf einen Sonntag falle, sogar einen Tag, der überhaupt kein Feiertag ist, in die bisherige Liste der besonders geschützten kirchlichen Feiertage aufzunehmen?

2. Möchte die Landesregierung etwas daran ändern, dass derzeit eine Sonntagsöffnung für einen Ortsbereich den „Verbrauch“ der Öffnungsmöglichkeiten für den gesamten Ort nach sich zieht?

3. Soll mit der Änderung des NLöffVZG insgesamt ein stärkerer oder eher ein schwächerer Sonntagsschutz erreicht werden?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) aus dem Jahr 2007 wurde aufgrund der intensiven Diskussion im Gesetzgebungsverfahren nicht wie damals üblich nach fünf Jahren, sondern bereits nach drei Jahren einer Überprüfung unterzogen. Als Ergebnis wurde festgestellt (veröffentlicht als Drs. 16/ 2550), dass mit den Gesetz ein gelungener Kompromiss zwischen allen Interessenten und Interessenlagen geschaffen wurde. So stand der Sonn- und Feiertagsschutz und die damit verbundene Arbeitsruhe an diesen Tagen im Vordergrund, gleichwohl wurde den Interessen des Einzelhandels, der Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen Rechnung getragen.
Aktuell kommt das Thema „Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen“ verstärkt in die öffentliche Diskussion. Die Landesregierung hat sich der Thematik angenommen, allerdings sind die Überlegungen für eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben aufgrund der Vielzahl und Vielfältigkeit der Interessenlagen noch nicht abgeschlossen.

Insoweit ist es korrekt, dass in der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage auch noch keine Aussage zu einer Gesetzesänderung des NLöffVZG enthalten ist (Drs. 17/4865, Frage 53).

Zu 1.:

Die Landesregierung steht den Überlegungen, den Ausschluss von sogenannten „verkaufsoffenen Sonntagen“ zu erweitern, aufgeschlossen gegenüber.

Zu 2.:

Bisher wurde § 5 Abs. 1 NLöffVZG allgemein so verstanden und praktiziert, dass sich die Höchstzahl von zulässigen Öffnungen auf die einzelne Verkaufsstelle bezieht. Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 15.10.2015 Az.: 11 A 2676/15 entschieden, dass die Anzahl auf die politische Gemeinde zu beziehen ist. Eine Klarstellung des Gesetzes an dieser Stelle wird zurzeit geprüft.

Zu 3.:

Die Frage kann erst abschließend beantwortet werden, wenn nach Abschluss der aktuellen Diskussion entschieden wurde, ob und ggfs. wie Gesetzesänderungen erfolgen sollen. Die Landesregierung beabsichtigt insgesamt keine Schwächung des Sonn- und Feiertagsschutzes.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
22.01.2016

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