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Weg frei für ein inklusives Wahlrecht in Niedersachsen

Innenminister Boris Pistorius begrüßt die Klarstellung des obersten Verfassungsgerichts zur Frage der Wahlrechtsausschlüsse und lobt die für kommenden Mittwoch vorgesehene rasche Umsetzung der Entscheidung im Wahlrecht durch den Nds. Landtag


Sozialministerin Carola Reimann: „Das volle Wahlrecht für Menschen in vollumfänglicher Betreuung ist ein überfälliger Schritt – die Diskriminierung hat nun ein Ende“


In Niedersachsen finden am 26. Mai 2019 zeitgleich mit der Europawahl auch ca. 80 Direktwahlen statt. Gewählt werden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte. Boris Pistorius, der für das Wahlrecht zuständige Minister für Inneres und Sport, sagt: „Ich freue mich, dass die Bewerberinnen und Bewerber und auch die Kommunen Rechtsklarheit darüber haben, dass diese Wahlen verfassungskonform durchgeführt werden können.“

Wenn Niedersachsens Landtag am Mittwoch die Streichung der Wahlrechtsausschlüsse im niedersächsischen Wahlrecht beschließt, dürfen an diesen Wahlen dann auch erstmals Menschen mit Behinderungen teilnehmen, denen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuungsperson bestellt ist, sowie diejenigen, die sich aufgrund einer Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.

Die Aufnahme in die Wählerverzeichnisse erfolgt automatisch und muss nicht gesondert beantragt werden.

Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann bezeichnet das künftige Wahlrecht für Menschen in vollumfänglicher Betreuung als großen Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. „Menschen, denen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Begleitperson bestellt ist oder die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, müssen auch die Chance haben, an Wahlen teilnehmen zu dürfen. Die bevorstehende Abschaffung von Wahlrechtsausschlüssen war längst überfällig. Diese Diskriminierung gehört in Niedersachsen nun der Vergangenheit an.“ Das erklärt Niedersachsens Sozialministerin anlässlich des zehnten Jahrestags der UN-Behindertenrechtskonvention, die am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist.

Mitte März haben die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport sowie der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung einem Gesetzentwurf zugestimmt, in dieser Woche hat auch der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen grünes Licht gegeben: Betreuten Menschen mit Behinderungen ist es künftig erlaubt, an Kommunal- und Landtagswahlen sowie bei den Wahlen der Kammerversammlungen teilzunehmen.

Kommende Woche stehen gleich mehrere Gesetze im März-Plenum des Landtags auf der Tagesordnung: Neben der Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) sollen auch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), das Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) sowie das Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG) geändert werden.

Von den 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen waren rund 8.000 Personen von der Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen. Für sie bedeutet die Wahlrechtsreform mehr Mitbestimmung auf politischer Ebene: So dürfen sie ihre Stimme bei den anstehenden Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte) im Mai 2019 und später bei den Kommunal- und Landtagswahlen sowie bei den Wahlen der Kammerversammlungen abgeben.

Service

Weitere Informationen, wie eine Wahlberechtigung erlangt wird, finden Sie

unter: www.ms.niedersachsen.de > Themen > Soziales > Inklusion > Inklusives Wahlrecht

Hintergrund:
Menschen mit Behinderungen, die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten auf eine Betreuung angewiesen sind, sowie alle, die sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, durften bislang nicht wählen oder gewählt werden. Mit der Wahlrechtsreform steht ihnen künftig das aktive und passive Wahlrecht zu.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.03.2019

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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