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Vorsitzende der Deutschen Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz begrüßt Einigung zum neuen Prostitutionsgesetz

Ministerin Cornelia Rundt: „Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhöhen wir den Schutz der Frauen, die Ausbeutung, Menschenhandel, Gewalt und gesundheitlichen Schädigungen ausgeliefert sind“


Niedersachsens Sozial- und Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt begrüßt die Einigung von CDU/CSU und SPD auf ein neues Prostituiertenschutzgesetz: „Es geht um die Frauen, die als Prostituierte arbeiten und denen wir schnell den bestmöglichen Schutz vor Ausbeutung, Menschenhandel, Gewalt und gesundheitlichen Schädigungen zukommen lassen müssen – für diese Frauen ist es ein ermutigendes Signal, dass der monatelange Koalitionsstreit in Berlin endlich beendet ist.“ Besonders wichtig sei es, die Machenschaften der hinter dem Sexgewerbe stehenden kriminellen Vereinigungen zu stoppen. Die Niedersächsische Gleichstellungsministerin ist 2016 Vorsitzende der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und –ministerkonferenz (GFMK). Der Schutz von Frauen vor sexualisierter und sonstiger Gewalt ist ein Schwerpunkt von Rundts GFMK-Vorsitz. „Beratungstermine für die Prostituierten, die Einführung einer Kondompflicht sowie strengere Auflagen für Bordellbetreiber, das alles wird dazu beitragen, dass die Rechte und Schutzmechanismen für die im Sexgewerbe tätigen Frauen gestärkt werden“, erklärt Cornelia Rundt.

Die Ministerin tritt zudem für den von Niedersachsen eingebrachten, bei der letzten GFMK-Konferenz gefassten Beschluss zum Start eines bundesweiten Erfahrungsaustauschs ein: „Die Wirkung des Prostituiertenschutzgesetzes muss von Anfang an eng begleitet werden. Das Bundesministerium für Familie und Frauen soll ein Fachgremium einrichten, in dem die beteiligten Bundesministerien, die Bundesländer, die Fachverbände der Prostituierten, die Beratungsstellen für Prostituierte, die Polizei und die Kommunalen Spitzenverbände mitwirken. Der institutionsübergreifende Erfahrungsaustausch zum Prostituiertenschutzgesetz soll als Frühwarnsystem bei Auffälligkeiten und Schwierigkeiten fungieren - Prostitution macht nicht an Grenzen einzelner Bundesländer halt“, so die GFMK- Vorsitzende. In Niedersachsen erfolgt ein entsprechender Erfahrungsaustausch mit allen Beteiligten beim landesweiten „Runden Tisch Prostitution“.

Ziel des neuen Prostituiertenschutzgesetzes ist, das Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten zu stärken und mit gewerbe- und ordnungsrechtlichen Instrumenten den Betrieb von Prostitutionsstätten und die Ausübung von Prostitution zu regulieren. Zum Schutz der Prostituierten sind Beratungspflichten vorgesehen. Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt: „Auch wenn es das Prostitutionsgewerbe schon immer gegeben hat, begeben wir uns mit der vorgesehenen Regulierung auf Neuland. Damit die Regelungen greifen, brauchen wir einen breiten Konsens, der die Verbände der Betroffenen ebenso einbezieht wie die mit der Umsetzung befassten Kommunen. Das von uns vorgeschlagene Fachgremium auf Bundesebene soll als eine Art Frühwarnsystem für Schwachstellen im Gesetz dienen und den zuständigen Stellen ein Nachsteuern ermöglichen, sollte das notwendig sein.“
Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.02.2016
zuletzt aktualisiert am:
05.02.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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