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„Volksfestkultur in Niedersachsen bewahren“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


„Ja, wir sind uns einig, wie wichtig die Volksfeste sind. Unser Problem liegt ja im Kleingedruckten. Es ist so, dass die Fahrgeschäfte und früher auch die Zelte nach der DIN 4112 geprüft wurden, die aus dem Jahr 1983 stammte. Mit Fertigstellung der Europäischen Norm EN 13814 im Jahr 2005 war das Deutsche Institut für Normung in Berlin verpflichtet, die alte Deutsche Industrienorm zurückzuziehen und eine neue herauszugeben.

Es hat dann, wie immer, eine Abstimmung mit den Bauministerien der Länder zusammen mit dem Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin gegeben, ob diese neuen Normen den Bauordnungen entsprechen und die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Das Ganze hat seinen Ausfluss in einer Liste der Technischen Baubestimmungen gefunden, in der das Kleingedruckte dafür zugrunde gelegt ist.

Diese Liste der Technischen Baubestimmungen führt genau zu dem jetzigen Problem, weil die Schausteller fürchten, dass die Nachweise in neuer Form, die jetzt notwendig sind, zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Diese Befürchtungen sind auch bei der Bauministerkonferenz im Herbst des Jahres 2013 angesprochen worden. Die damalige Vorsitzende der Bauministerkonferenz hat mit Schreiben vom 17. Oktober 2013 Verständnis für den Schaustellerverband geäußert und Entgegenkommen signalisiert, soweit es sicherheitstechnisch vertretbar ist.

Unser praktisches Problem ist, dass diese Genehmigungen bundesweit gelten und auch gelten müssen. Deswegen sollte es keine unterschiedlichen Länderregelungen geben und deswegen müssen wir das Ganze auf Länderebene einheitlich regeln, weil die Schausteller nun einmal mit ihren Fahrgeschäften fahren und die Ländergrenzen überschreiten.

In einer Einzelfallentscheidung hat es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover gegeben, das durchaus auch Kritik an der Sorgfalt der Arbeit aller obersten Bauaufsichtsbehörden äußert. Deshalb wurde mit dem Urteil Berufung bei dem OVG Lüneburg zugelassen.

Für uns in Niedersachsen ist der TÜV Nord derjenige, der hier die Prüfungen durchführt. Er ist damit Beklagter und derjenige, der in die Berufung gegangen ist.

Vor diesem Hintergrund ist es sicherlich schwierig, ländereigene Änderungen durchzuführen. Wir werden vielmehr eine bundeseinheitliche Regelung brauchen. Nun haben wir das Phänomen, dass die übrigen Bundesländer, in denen keine Klagen entschieden worden sind, wenig Neigung haben, eine neue Regelung nach einem erstinstanzlichen Urteil im Einzelfall herbeizuführen. Wir gehen davon aus, dass wir zumindest dieses Berufungsurteil abwarten müssen, um dann eine ländereinheitliche Regelung auf den Weg zu bringen. Denn es ist klar: Alles, was wir hier in Niedersachsen tun würden, hilft den Schaustellern nicht weiter. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, wie es auch dieser Antrag vorsieht.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.01.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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