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„Verpasste Chance zur Personalschlüsselverbesserung in der Pflege?“

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage



Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Gabriela König, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Gabriela König, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) hatten gefragt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Rede der niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt am 18. August 2016 - Tagesordnungspunkt 17 „Personelle Ausstattung in den Pflegeheimen verbessern“ - sagte Frau Ministerin Rundt: „In einigen anderen Bundesländern wurde die Möglichkeit genutzt, gleichzeitig mit der Systemumstellung die Personalschlüssel zu verbessern. In Niedersachsen haben sich die Pflegekassen, Kommunen und Leistungsanbieter darauf geeinigt, über verbesserte Personalschlüssel gesondert zu verhandeln. Aus meiner Sicht wurde da eine Chance verpasst.“

Die Empfehlung zur Überleitung der Pflegesätze für die Heime in Niedersachsen, die auch den vorläufigen Verzicht auf höhere Personalschlüssel enthält, wurde einstimmig mit Beschluss der Pflegesatzkommission (PSK) vom 20. Januar 2016 getroffen.

In diesem Gremium herrscht das Einstimmigkeitsprinzip, d. h. jedes Mitglied hat die Möglichkeit, einen Beschluss, der ihm nicht gefällt, per Votum zu verhindern.

1. Trifft es zu, dass das Sozialministerium, als Vertreter des Landes Niedersachsen, Mitglied der PSK ist?

2. Wenn ja, aus welchen Gründen hat das Land wie abgestimmt?

3. Wenn ja, welche Gründe sind nachträglich bekannt geworden, die Frau Ministerin Rundt das Abstimmungsverhalten ihres Hauses als verpasste Chance bezeichnen lassen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Ja.

Zu 2.:

Die weiteren in der Pflegesatzkommission vertretenen Parteien – Verbände der Leistungsanbieter, Pflegekassen und Kommunalen Spitzenverbände – hatten sich darauf

geeinigt, die Umstellung der Pflegesatzvereinbarungen auf die ab 01.01.2017 geltenden Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes II personalaufwandsneutral auszugestalten. Die Verbesserung der Personalschlüssel sollten auf deren Wunsch hin nicht in der Pflegesatzkommission, sondern im Rahmen der Verhandlungen über einen nach § 75 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) neu abzuschließenden Rahmenvertrag vereinbart werden. Diese Verhandlungen werden im September 2016 beginnen.

Die Umstellung der Pflegesatzvereinbarungen ist zwingend vorzunehmen. Ein Veto des Landes hätte das zwischen allen anderen Parteien konsentierte Verfahren blockiert. Mangels einer einvernehmlich durch die Pflegesatzkommission ausgesprochenen Empfehlung zur Umstellung der Pflegesätze auf die neue Rechtslage wäre eine rechtzeitige und reibungslose Überleitung der Pflegevergütungen auf die neuen Pflegegrade für die voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen gefährdet worden.

Zu 3.:

Keine. Die anderen in der Pflegesatzkommission vertretenen Parteien haben ein Verfahren konsentiert. Als Mitglied der PSK hat das Land nach Abwägung des Für und Wider nicht widersprochen. Gleichwohl bleibt es bei der Bewertung, dass die Chance auf eine schnellere Verbesserung der Personalschlüssel verpasst wurde.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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