Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

TOP 25 „Ambulante Psychotherapien für Sexualstraftäter“

Rede der niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag für die Psychotherapie von Sexualstraftätern vorgelegt.

Lassen Sie mich dazu eine Vorbemerkung machen:

Wir stimmen alle gemeinsam darin überein, dass wir die Täter bestmöglich therapieren müssen. Das schulden wir den Opfern schrecklicher Taten. Es gilt vor allem, neue Taten zu verhindern.

Für die psychotherapeutische Nachsorge von Straftätern, insbesondere Sexualstraftätern, aus dem Justizvollzug haben wir dazu ein System von fünf verschiedenen Maßnahmen entwickelt, die dem ambulanten Justizsozialdienst für die Betreuung dieses Personenkreises zur Verfügung stehen. Diese Maßnahmen reichen von der Behandlung durch niedergelassene Therapeutinnen und Therapeuten über die Weiterbehandlung durch die sozialtherapeutischen Abteilungen des Justizvollzuges, der Kooperation mit regionalen psychiatrischen Fachkliniken und der Nachbetreuung durch die Forensische Ambulanz der Justizvollzugsanstalt Rosdorf bis hin zu einer Kooperation mit den Forensischen Institutsambulanzen der Maßregelvollzugseinrichtungen in Niedersachsen.

Diese Institutsambulanzen verfügen über mehrjährige Erfahrung im Bereich der Nachsorgebehandlung von straffälligen Patientinnen und Patienten und können abhängig von der jeweiligen individuellen Indikation sowohl Einzel- als auch Gruppentherapien anbieten, bei Bedarf ergänzt durch eine medikamentöse, sozialtherapeutische oder psychotherapeutische Behandlung.

Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung ist abgestimmt und wird demnächst von beiden Häusern unterzeichnet werden.

Neben diesen umfangreichen Behandlungsmöglichkeiten möchte ich auch auf die gemeinsam vom Innenministerium, Justizministerium und meinem Haus entwickelte und im Dezember 2015 modifizierte Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftäter in Niedersachsen (K.U.R.S.) hinweisen. Diese Konzeption dient der Verbesserung der Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen: der Polizei, des Maßregelvollzuges und der Justiz bei der Verringerung des Rückfallrisikos und der Stärkung der Resozialisierung von Sexualstraftätern, die unter Führungsaufsicht stehen.

Darüber hinaus ist mein Haus auch präventiv engagiert, indem es wissenschaftlich begleitete Modellprojekte wie das Präventionsprojekt „Pädophilie im Dunkelfeld“ an der Medizinischen Hochschule Hannover, das Pädophilieprojekt „Prävention sexuellen Missbrauchs – PsM“ der Universitätsmedizin Göttingen und ein weiteres Prävention-Modellprojekt der Medizinischen Hochschule Hannover, das sich an potentielle sexuelle Gewalttäter und Vergewaltiger wenden soll, fördert.

Über diese Präventionsprojekte erwarten wir auch fundierte Kenntnisse über erfolgversprechende Therapieprogramme und darüber hinaus auch, mehr Therapeutinnen und Therapeuten für die komplexe und schwierige psychotherapeutische Behandlung von Sexualstraftätern zu interessieren.

Ich habe Ihnen aufzeigen können, dass wir in Niedersachsen bereits über eine Behandlungsstruktur verfügen und darüber hinaus vielfältige Aktivitäten für eine Optimierung der Angebote stattfinden.

Ich sehe zurzeit keinen Bedarf für weitere Modellprojekte.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln