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TOP 21 „Keine Reform der Pflegeberufe zulasten von Ausbildungsqualität und Ausbildungskapazitäten“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


Der Bund hat im Januar 2016 einen umfassenden Gesetzentwurf zu einer generalistischen Ausbildung in der Pflege vorgelegt. Wir diskutieren heute über einen Antrag der FDP, der die Sinnhaftigkeit von Teilen dieser Reform in den Punkten Ausbildungsqualität und Ausbildungskapazitäten in Frage stellt.

Dieser Antrag wurde bereits im April hier im Plenum beraten, umfassend im Ausschuss diskutiert und im Ergebnis dort mit den Stimmen von CDU, Bündnis 90/Grüne und SPD einhellig abgelehnt. Damit steht fest: Es gibt einen breiten politischen Konsens über die Richtigkeit dieses Vorhabens. Auch die Landtagsfraktion der CDU unterstützt mit ihrem Entschließungsantrag „Generalistik jetzt“ die Bestrebungen des Bundes und der Landesregierung ausdrücklich. Und auch die FDP hatte sich im Jahr 2009 in Niedersachsen als Koalitionspartner der CDU für eine entsprechende Reform eingesetzt.

Der Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeausbildung ist notwendig und längst überfällig.

Wir teilen dabei natürlich nicht alle Überlegungen im Detail. Daher haben die Länder notwendige Änderungen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Wichtig ist: Generalistisch ausgebildete Pflegekräfte werden für die Versorgung von Menschen aller Altersgruppen umfassend qualifiziert sein. Sie sind vielseitiger ausgebildet und in allen Arbeitsfeldern und Versorgungsformen der Pflege flexibler einsetzbar. Dies erhöht auch die Attraktivität des Berufs, die für die Gewinnung von Nachwuchskräften so dringend erforderlich ist.

Auch das geplante Umlageverfahren wird die Ausbildung in finanzieller Hinsicht gerechter als bisher finanzieren, denn die Ausbildungskosten werden auf alle beteiligten Unternehmen umgelegt. Dies bedeutet also das Ende des Trittbrettfahrens und wird viele Unternehmen zu mehr Ausbildung motivieren.

Und es gibt einen positiven Effekt der Generalistik, von dem insbesondere Niedersachsen profitieren wird.

Bei generalistischer Ausbildung wird es kein Argument mehr für eine unterschiedliche Bezahlung geben.

Die Fachkräfte in der Altenpflege in Niedersachsen verdienen heute im Vergleich zu denen der Krankenpflege fast 27 Prozent weniger.

Eine gleiche Ausbildung wird auf Dauer zu gleichen Gehältern führen. Hiervon wird insbesondere der Bereich der Altenpflege profitieren.

Der Gesetzentwurf stellt damit im Ergebnis alle Bereiche der Pflege auf eine zukunftsfeste Grundlage.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016
zuletzt aktualisiert am:
07.09.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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