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Städtebauförderung um Programmteil ‚Zukunft Stadtgrün‘ erweitert

Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt: „Grünflächen machen unsere Städte und Gemeinden lebendig, erhöhen die Lebensqualität und leisten einen wichtigen Beitrag für ein ökologisches Gleichgewicht.“


Der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel gewinnen für Kommunen zusehends an Bedeutung und werden in die komplexen Zusammenhänge des Städtebaus und der Siedlungsentwicklung integriert. Das Thema Stadtgrün mit seinen vielfältigen Formen und Funktionen hat dabei einen besonderen Stellenwert.

„Stadtgrün fördert Erholung, Bewegung und Gesundheit, reduziert die Lärmbelastung, verbessert das Klima und ist eine wichtige Ressource für das ökologische Gleichgewicht“, sagte Niedersachsens Sozial-, Bau- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt anlässlich einer (heutigen) Tagung zum Thema ‚Grün in den Städten und Gemeinden Niedersachsens‘. Zugleich ermöglichten sie Begegnung und Teilhabe, so die Ministerin: „Sie können das soziale Miteinander fördern und schaffen Gestaltungsräume für die Bewohnerinnen und Bewohner. Parks und Grünanlagen machen das Wohnumfeld attraktiver, sie bedeuten Lebensqualität und Vitalität.“ Wichtig sei es daher, den Wert von Grün- und Freiflächen als Kernbestandteile einer grünen Infrastruktur herauszuarbeiten und ihr ein hohes Gewicht in der nachhaltigen Stadtentwicklung zu verschaffen, unterstreicht Ministerin Rundt.

Der Bund und die Länder haben vor diesem Hintergrund zusätzlich zu den bisherigen fünf Programmen der Städtebauförderung das neue Programm "Zukunft Stadtgrün" ins Leben gerufen, ein neuer Akzent der Städtebauförderung, der in Zeiten wachsender Städte an Bedeutung gewinnt. Für dieses neue Programm stehen in Niedersachsen im Programmjahr 2017 Fördermittel in Höhe von rund 9,4 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, die Lebens- und Wohnqualität sowie die gesellschaftliche Teilhabe zu steigern, das Stadtklima und die Umweltgerechtigkeit zu verbessern, insbesondere durch eine gerechte Verteilung qualitativ hochwertigen Stadtgrüns sowie durch den Erhalt der biologischen Vielfalt und der Naturerfahrung.

„Aus meiner Sicht bietet der Programmansatz der ‚Sozialen Stadt‘ innerhalb der Städtebauförderung gute Voraussetzungen, die Aspekte Grünflächenversorgung, Gesundheit, Bewegungsförderung und auch Bildung zusammenzuführen“, betont die Ministerin. Das Programm und deren Akteure seien geübt in ressortübergreifender Zusammenarbeit und in der Bündelung weiterer Programme und Initiativen. Der Ansatz der Umweltgerechtigkeit biete außerdem eine thematische Erweiterung der ‚Sozialen Stadt‘ zum Abbau sozialräumlicher Ungleichheiten und ermögliche einen neuen Blick auf Gesundheits- und Umweltaspekte, sagte Rundt.

Insbesondere folgende investive Vorhaben sind förderfähig:

  • Die Aufwertung und Qualifizierung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes sowie von Grün- und Freiräumen sowie die Instandsetzung, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur des Quartiers im Rahmen von quartiersbezogenen Stadtgrünmaßnahmen.
  • Die Herstellung multifunktionaler Grün- und Freiflächen von ökologischer, sozialer und städtebaulicher Bedeutung.
  • Die Vernetzung von Grün- und Freiräumen.
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen auf Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden einschließlich Nachnutzung und Zwischennutzung durch grün- und Freiflächen.
  • Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit.

Servicehinweis:

http://www.ms.niedersachsen.de/startseite/zukunft_stadtgruen/zukunft-stadtgruen-154025.html

Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.08.2017
zuletzt aktualisiert am:
31.08.2017

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