Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Städtebauförderung über eine Dienstleistungsgesellschaft - weshalb so kompliziert? (Nachfrage)

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Gudrun Pieper (CDU) geantwortet.


Die Abgeordnete Gudrun Pieper (CDU) hatte gefragt:

Mit der Mündlichen Anfrage Nr. 23 in Drucksache 17/2715 hatte ich formuliert: „Die Cellesche Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 16. Dezember 2014, dass die Stadt Bergen 12 Millionen Euro erhalten soll, um die alten Britenwohnungen zu kaufen und abzureißen. Dazu werde es ein ‚etwas kompliziertes juristisches Konstrukt‘ geben, denn direkte Beihilfen durch das Land seien für solche Aufgaben nicht erlaubt. Es solle deshalb eine Dienstleistungsgesellschaft beauftragt werden, mit der die Stadt Bergen, der Landkreis Celle und das Land Niedersachsen einen Geschäftsbesorgungsvertrag schließen sollen. Die Gesellschaft soll umgehend 12 Millionen Euro bereitstellen, Stadt Celle, Landkreis Celle und das Land Niedersachsen sollen jeweils 4 Millionen Euro über 20 Jahre an diese Gesellschaft zurückzahlen. Die Stadt Bad Fallingbostel erhält eine vergleichbare Förderung nicht.“

Vor dem Hintergrund, dass in der Drucksache 17/2800 nach Auffassung regional betroffener Bürger keine meiner Fragen von der Landesregierung beantwortet wurde, frage ich die Landesregierung erneut:

1. Nach welchen Kriterien, die die Stadt Bergen erfüllt, die Stadt Bad Fallingbostel aber nicht, beabsichtigt die Landesregierung, Fördermittel zuzusagen?

2. Weshalb fördert die Landesregierung über ein „etwas kompliziertes juristisches Konstrukt“ die eine Hälfte des vom Konversionsprozess betroffenen Gebietes, anstatt im Rahmen eines Gesamtkonzeptes die Maßnahme über das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West zu fördern?

3. Welche Voraussetzungen müssen die Stadt Bad Fallingbostel und der Heidekreis erfüllen, um die gleiche Förderung vom Land Niedersachsen zu erhalten wie der Landkreis Celle und die Stadt Bergen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Stadt Bad Fallingbostel wurde im Programmjahr 2014 in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ mit einer Fördersumme von rund 1 Million Euro aufgenommen. Für das Programmjahr 2015 wurden rund 1,6 Millionen Euro beantragt. Die Stadt Bergen hat für das Programmjahr 2015 einen Antrag auf Aufnahme in das Programm „Stadtumbau West“ gestellt. Es wurde 1,0 Million Euro beantragt. Die eingereichten Anträge werden zurzeit geprüft. Die Einplanungsbesprechung zur Aufstellung des Städtebauförderungsprogramms 2015 unter Beteiligung der betroffenen Ressorts und der kommunalen Spitzenverbände ist am 23.04.2015 geplant. Vorbehaltlich der Ergebnisse der Einplanungsbesprechung geht die Landesregierung von einer Aufnahme in die Förderprogramme aus. Unabhängig von einer Aufnahme in die Städtebauförderung ist der Ankauf von Wohngebäuden zum Zweck des Rückbaus nach den Förderbestimmungen des Bundes nicht förderfähig.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Eine entsprechende Frage wurde bereits im letzten Plenum gestellt. Insoweit wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage 23 vom 22.01.2015 verwiesen. Die entsprechende Prüfung dauert noch an.

Zu 2.:

Der Landesregierung ist die Darstellung der Celleschen Zeitung bekannt. Die Konstruktion eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit einem Auftragnehmer ist von der Stadt Bergen gewählt. Eine Beteiligung des Landes als Vertragspartei stand nie zur Diskussion.

Zu 3.: Siehe Antwort zu 2.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln