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Sozialministerin Rundt ruft zu gemeinschaftlichen Aktionen gegen Kinderarmut

„Vernetzung und Nachhaltigkeit“ - unter diesem Motto stehen auch im Jahr 2014 die Regionalen Mitmachtage gegen Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern.

„Ab sofort können sich niedersachsenweit aus allen Kreisen soziale Akteure an der Initiative beteiligen“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „150 000 Euro stehen insgesamt bereit.“ Start der Aktion ist dieses Jahr bereits im April, damit Vereine, Verbände und Einrichtungen bereits in den Osterferien die Förderung zum Wohl benachteiligter Kindern einsetzen können. Der Aktionszeitraum endet kurz nach dem Tag der Deutschen Einheit, am 5. Oktober 2014.

Ziel der Regionalen Mitmachtage ist es, soziale Akteure dabei zu unterstützen in den niedersächsischen Gemeinden, Städten oder einzelnen Stadtteilen Bündnisse gegen Kinderarmut zu gründen oder auszubauen und zum Beispiel gemeinsam mit Schulen oder KiTas Aktionen für benachteiligte Kinder und ihre Familien auf den Weg zu bringen.

Die Projekte können vielfältig sein; sie können zum Beispiel Gesundheit, Bildung oder Kreativität von Kindern fördern. Sie sollten vor allem Kindern aus benachteiligten Familien integrative Teilhabemöglichkeiten eröffnen, ihnen Wissen und Fertigkeiten vermitteln, die sie im Alltag langfristig stärken. Daneben sollen sie natürlich den Kindern auch Spaß machen und das Wir-Gefühl mit ihrem Umfeld verbessern.

Das Land unterstützt auf Antrag besondere Aktionen gegen Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern mit einer finanziellen Förderung von bis zu 2000 Euro. Die Antragstellung erfolgt schriftlich beim Landesamt für Soziales. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

„Auf den Kindern in unserer Gesellschaft muss ein besonderes Augenmerk liegen“, so Rundt. „Sie sind die Zukunft. Und sie sind es, die sich am wenigsten gegen ihre Situation wehren können, verantwortlich dafür sind sie schon gar nicht.“

In Niedersachsen lag die Armutsgefährdungsquote für Kinder 2012 unter 18 Jahren bei

20,3 Prozent - gut jedes fünfte Kind ist statistisch gesehen von Armut betroffen oder bedroht. Kinderreiche Familien mit drei oder mehr Kindern sogar mit 27,9 Prozent. Besonders beunruhigend seien die Hartz-IV-Sätze für Kinder, so Cornelia Rundt. „Sie bilden nicht den tatsächlichen Bedarf ab und sind viel zu gering bemessen. Die aktuelle Hartz-IV-Förderung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.“ Das vom Bund gewählte Verfahren der Regelsatzermittlung halte einer fachlichen Überprüfung nicht stand. Das hat das Land Niedersachsen auch in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt.

Auf der Internetseite www.aktionen-gegen-kinderarmut.de finden soziale Akteure und interessierte Personen sowohl weitere Informationen als auch eine Aktionslandkarte, auf der sie sich eintragen können. So kann man sich schnell einen Überblick über die Aktionen und Ansprechpartner vor Ort verschaffen, falls man selbst seine Unterstützung anbieten möchte.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.04.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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