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Sozialministerin Rundt positioniert sich im Bundesrat zum Krankenhausstrukturgesetz

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat bei der heutigen Sitzung des Bundesrats Kritik am Krankenhausstrukturgesetz des Bundes geäußert. Nicht gelungen sei es zum Beispiel, die ungleichen Landesbasisfallwerte auf einen Nenner zu bringen. „Das bedeutet für Niedersachsen eine nicht tragbare Benachteiligung bei der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser im Vergleich zu anderen Bundesländern", so Rundt.

Als positiv dagegen bewertet die Ministerin das Pflegestellenförderprogramm in Höhe von 660 Millionen Euro und den Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro bundesweit, der an einen Pflegezuschlag gekoppelt wird. „Die Krankenhäuser, die mehr Pflegepersonal einstellen, erhalten einen höheren Zuschlag. Damit wird ein weiter Anreiz gesetzt, mehr in das Pflegepersonal der Krankenhäuser zu investieren, das verbessert unmittelbar die Versorgung und Betreuung der Patientinnen und Patienten", betont Rundt.

Den Strukturfonds für Krankenhausinvestitionen begrüßt die Ministerin ebenfalls. Dieser wird Niedersachsen rund 94 Millionen Euro bringen. „Dieses Geld kann dank unserer Verhandlungen auch für die Tilgung von Krankenhauskrediten verwendet werden“, sagt Rundt. „Damit können wir ein deutlich höheres Investitionsvolumen erreichen.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.11.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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