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Sozialministerin Reimann und Finanzminister Hilbers haben neues Modell für die Eingliederungshilfe entwickelt

Sozial- und Finanzministerium haben sich darauf verständigt, wer bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung welche Kosten übernimmt. Mit den Leistungen der Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung die volle Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ermöglicht werden. Ab 2020 werden die Kommunen die Leistungen für minderjährige Leistungsberechtigte übernehmen, das Land trägt die Kosten für erwachsene Menschen mit Behinderung. Auf diese Regelung, die wesentlich übersichtlicher als das derzeit noch gültige sogenannte „quotale System“ ist, haben sich Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann und Finanzminister Reinhold Hilbers geeinigt. Hilbers verweist darauf, dass sich Land und Kommunen gegenseitig an der Kostenentwicklung beteiligen werden: „So stellen wir einen verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Mitteln sicher.“

Anlass für die Neuregelung ist die zum 1. Januar 2020 in Kraft tretende neue Stufe des Bundesteilhabegesetzes. Menschen mit Behinderung soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden, sie sollen ihre Lebensplanung individueller und ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend gestalten können. In diesem Zusammenhang entfällt ab 2020 die bisherige Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Leistungen der Eingliederungshilfe, auf der derzeit noch die Aufteilung der Kostenübernahme zwischen Kommunen und Land basiert. Bisher sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover für ambulante Leistungen und das Land für die Bewilligung stationärer Leistungen für Menschen mit Behinderung zuständig. Beim Überschreiten der Altersgrenze von 60 Jahren findet derzeit zudem in vielen Fällen ein Zuständigkeitswechsel statt, da die Kommunen für alle Leistungen „Ü60“ allein zuständig sind ─ insbesondere auch für die Leistungen der Altenpflege. Die von Hilbers und Dr. Reimann erarbeitete Neuregelung schafft nun klare Verhältnisse: Künftig werden in Niedersachsen die Kommunen für die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder Pflegebedarf zuständig sein. Das Land wird Kostenträger für alle Leistungen für Erwachsene inklusive der Kosten für die Altenpflege. Menschen mit Behinderung oder mit Pflegebedarf müssen sich mit ihren Anliegen immer nur an eine Stelle wenden: das Sozialamt ihrer Kommune. Die Verrechnung der Kosten regeln Land und Kommunen untereinander.

Sozialministerin Carola Reimann erklärt anlässlich der Einigung: „Mit dieser Neuordnung der Sozialhilfeverwaltung in Niedersachsen legen wir den Grundstein für eine gute Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Die Zuständigkeiten werden neu sortiert und klar sowie fachlich sinnvoll geregelt.“ Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes werde die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt und aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgelöst. Auf der Basis der nun erzielten Einigung wird Niedersachsens gesetzliche Umsetzung dieser Einigung mit allen beteiligten Verbänden besprochen. Zudem können in Niedersachsen neue Landesrahmenverträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und denen der privat-gewerblichen Leistungsanbieter verhandelt werden.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.05.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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