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Sozialministerin kündigt weitere 40 Millionen Euro für die Wohnraumförderung in Niedersachsen an – Insgesamt 80 Mio. Euro in 2014

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Die Niedersächsische Landesregierung stimmt die Wohnraumförderung auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ab, das neue Wohnraumförderprogramm wird sehr gut angenommen“


Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt hat heute in ihrer Haushalts-Einbringungsrede im Sozialausschuss die Aufstockung der Mittel für die Wohnraumförderung um weitere 40 Millionen Euro angekündigt. Sie wird den Haushaltsausschuss um eine entsprechende „Vorwegfreigabe“ von 2015er Mitteln bitten. Damit sollen in diesem Jahr 80 Millionen Euro für die Wohnraumförderung bereitstehen. Cornelia Rundt: „Die Aufstockung der Mittel um 40 Millionen Euro bereits in diesem Jahr über die NBank ist zuallererst eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger, die von den Wohnraumförderprogrammen profitieren werden - also Menschen, die nicht aufgrund eines geringen Einkommens aus den Städten verdrängt werden wollen, oder Menschen, die auf barrierefreie Wohnungen angewiesen sind.“ Anlass für die Aufstockung ist die große Nachfrage nach Wohnraumfördermitteln. Ministerin Cornelia Rundt fühlt sich bestätigt: „Wir haben die Förderbedingungen stark verbessert - die entsprechend deutlich gestiegene Zahl der Fördermittel-Anträge zeigt, dass wir die richtigen Schwerpunkte im Wohnungsbau gesetzt haben.“

Das 2014 zur Verfügung stehende Programmvolumen in Höhe von rund 40 Mio. Euro reicht nicht aus, um die vorliegenden Anträge für Wohnungsbauvorhaben berücksichtigen zu können. Deshalb werden die Mittel noch in diesem Jahr um weitere 40 Mio. Euro aufgestockt. Diese Mittel stehen aus Kompensationsleistungen des Bundes zur Verfügung. Der Bund hat sich verpflichtet, diese Leistungen, die aus dem Entflechtungsgesetz resultierten, bis zum Jahr 2019 in unveränderter Höhe an die Bundesländer weiterzuzahlen. Die Aufstockung um 40 Millionen Euro wird auf die Kompensationsmittel 2015 angerechnet. Somit können - die Freigabe durch den Haushaltsschuss vorausgesetzt - die bereits vorliegenden Förderanträge noch in diesem Jahr berücksichtigt werden, damit es zu keinen Verzögerungen in der Planungsabläufen der Wohnungsunternehmen kommt. Die entsprechend reservierten Mittel werden erst ausgezahlt, wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen. Sollte es im kommenden Jahr aufgrund anhaltend hoher Nachfrage erforderlich sein, kann die NBank ggf. weitere Mittel zur Wohnraumförderung aufnehmen und aus dem Wohnraumförderfonds refinanzieren. Der entsprechende gesetzliche Rahmen dazu wurde im Juli mit der Novellierung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes einvernehmlich vom Landtag beschlossen.

„Wir wollen, dass Menschen mit geringem Einkommen weiterhin bezahlbaren Wohnraum finden“, sagt Sozialministerin Cornelia Rundt: „Dazu muss deutlich mehr in bezahlbaren Wohnraum investiert werden. Genau das passiert jetzt.“



Hintergrundinformation:

Der Niedersächsische Landtag hat im Juli eine Novellierung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (NWoFG) beschlossen. Damit wird sichergestellt, dass die Kompensationsmittel des Bundes auch weiterhin in bisheriger Höhe für Wohnraumförderung zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden im Wohnraumförderfonds revolvierend bewirtschaftet.

Dazu hatte Sozialministerin Cornelia Rundt im Landtag erklärt: „Es ist unser ausdrückliches Ziel, diese Mittel in Form von rückzahlbaren Darlehen und nicht als Zuschüsse einzusetzen, damit auch in Zukunft Geld für eine nachhaltige Wohnraumförderung zur Verfügung steht. Dies ist wichtig – für die Menschen, die sich aus eigener Kraft auf dem Wohnungsmarkt nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können und für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Wohnungsmärkte in unseren sehr unterschiedlichen Regionen. Nicht zuletzt bedeutet die nachhaltige Bewirtschaftung der zur Verfügung stehenden Mittel aber auch Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft und die Investoren.“

Wie im vergangenen Jahr angekündigt, hat die Landesregierung in diesem Jahr ein neues Wohnraumförderprogramm aufgelegt. Dabei wurden wesentliche Anregungen aus der Konzertieren Aktion Bauen und Wohnen aufgegriffen, in der auch die Kommunen und wohnungswirtschaftlichen Verbände vertreten sind.

Das neue Wohnraumförderprogramm enthält u. a. folgende Eckpunkte:

1. Schaffung von mehr altersgerechtem Wohnraum. Dafür werden Miet- und Genossenschaftswohnungen, aber auch gemeinschaftliche Wohnformen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen als Neubau oder als Ausbau/Umbau im Bestand gefördert.

2. Neubau zusätzlicher Mietwohnungen in städtischen Ballungsgebieten. Alle Maßnahmen erfolgen auf der Grundlage von kommunalen Wohnraumversorgungskonzepten oder städtebaulichen Entwicklungskonzepten, damit die Förderung dem jeweiligen Bedarf entspricht.

3. Energetische Modernisierung sowohl für den Mietwohnungsbau als auch für das selbstgenutzte Eigentum.

4. Zusatzdarlehen für

- Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit dem Abriss unwirtschaftlicher Bausubstanz,

- besondere bauliche Maßnahmen für Menschen mit Behinderung,

- die Beschaffung und Installation von Aufzügen,

- Gemeinschaftsräume bei gemeinschaftlichen Wohnformen und

- die Schaffung von kleinen Wohnungen.

5. Verlängerung der Belegungsbindungen und Darlehenslaufzeiten von 15 auf 20 Jahre. Die Tilgung der Förderdarlehen kann variabel zwischen jährlich 1 % und 5 % vereinbart werden.

6. Anpassung der Förderbeträge im Mietwohnungsbau an den gestiegenen Baukosten und Staffelung nach Gesamtkosten pro Quadratmeter. Damit wird die bisherige Förderung nach Mietstufen ersetzt. Maßgeblich für die förderfähige Fläche sind die Wohnflächen pro Person bzw. Haushalt, die nach den Wohnraumförderbestimmungen als angemessen definiert sind. Der Förderanteil erhöht sich dadurch von 40 % auf bis zu 65 % der Gesamtkosten.

7. Bei Ausbau/Umbau werden bis zu 65 % (statt bisher 40 %) der durch die Maßnahme verursachten Kosten gefördert, max. der Kosten wie für Neubau.

8. Begrenzung der Mieten für Haushalte mit niedrigen Einkommen auf 5 € bzw. 5,40 € pro Quadratmeter. Die Mietobergrenze für Haushalte mit mittleren Einkommen wurde von 6,50 € auf 7 € pro Quadratmeter angehoben.

9. Stärkung des flexiblen Instruments der mittelbaren Belegung. Damit kann bereits jetzt zum Beispiel auch Wohnraum für Studierende geschaffen werden.

10. Förderung selbstgenutzten Eigentums für kinderreiche Familien und Menschen mit Behinderungen bei Maßnahmen im Bestand und energiesparender Bauweise.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.09.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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