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Sozialministerin Cornelia Rundt: „Telematikanwendung muss den Patientinnen und Patienten dienen“

Deutschland will mit dem eHealth-Gesetz in den kommenden Jahre die Weichen für den Aufbau der Telematikinfrastruktur stellen. Diesen Herbst sollen Tests mit rund 1000 Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Krankenhäusern in bundesweit zwei Testregionen stattfinden.

Diese Infrastruktur ist die technische Basis, auf der Anwendungen auch für Telemedizin basieren werden. Die Entwicklung dieser Anwendungen ist eine zentrale Aufgabe, an der Bund, Länder und die Selbstverwaltung beteiligt sind. Die Rollen hier sind allerdings nicht klar definiert. Daher haben die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister bei ihrer Konferenz in Bad Dürkheim heute mit der Stimme Niedersachsens beschlossen, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen sich mit dieser Fragestellung auseinandersetzen muss. Besonders wichtig ist auch die Klärung der Frage, welchen Nutzen die zunehmende Digitalisierung für die Patientenversorgung bringt und wie die medizinischen Anwendungen systematisch in die Regelversorgung gebracht und dauerhaft finanziert werden können. „Klar ist, dass Telematikanwendung den Patientinnen und Patienten dienen muss und nicht umgekehrt“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Sie kann dazu dienen, eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung zu unterstützen und gerade auch im ländlichen Raum qualitativ hochwertige Leistungen im Gesundheitsbereich schnell erreichbar zu machen. Das ist besonders in einem Flächenland wie Niedersachsen wichtig und bezieht Ärzte, Pflege, Krankenhäuser, aber auch Apotheken ein.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.06.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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