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Sozialministerin Cornelia Rundt: „Heute verabschiedetes Gesetz fördert die Integration in den Arbeitsmarkt“

Der Niedersächsische Landtag hat heute das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung der Gleichwertigkeit und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Niedersachsen beschlossen. Sozialministerin Cornelia Rundt dankt den Abgeordneten für die zügige parlamentarische Beratung des Gesetzes.

„Das Gesetz ist aus zwei Gründen von aktueller Bedeutung“, so Rundt. „Zum einen für eine nachhaltige Integration von Geflüchteten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in den Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft. Zum anderen als Instrument zur Gewinnung von Fachkräften.“

Nutznießer sind die EU-Bürgerinnen und –Bürger, die im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Niedersachsen ihren Beruf ausüben wollen. Aber auch die sogenannten Drittstaatler profitieren von dem Gesetz. „Die Zuwanderung aus Drittstaaten wird zu einem immer wichtigeren Faktor, um den Fachkräftebedarf zu decken“ so Rundt. „Im Vordergrund steht aktuell aber die große Zahl Geflüchteter und die damit verbundene Herausforderung zur Integration in den Arbeitsmarkt.“

Die Gesetzesnovelle stärkt das Instrument der beruflichen Anerkennung. Durch den Anspruch auf unabhängige Beratung sowie einen Anspruch auf Qualifizierung auch in den nicht-reglementierten Berufen, werden die Erfolgsaussichten auf eine volle Anerkennung deutlich gesteigert.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.06.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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