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Sozialministerin Cornelia Rundt fordert im Bundesrat weitere Reformen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes

Ministerin Rundt: „Der große Einsatz der Menschen mit Behinderung lohnt sich“


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat heute im Bundesrat betont, dass sich der große Einsatz der Menschen mit Behinderung für ein gerechteres Bundesteilhabegesetz (BTHG) gelohnt hat – es habe etliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf gegeben, so dass Niedersachsen diesem nun zustimmen könne. Auch Rundt hatte sich gegen Regelungen eingesetzt, durch die Menschen mit Behinderung künftig schlechter gestellt worden wären. „Wir sind mit dem Bundesteilhabegesetz auf dem richtigen Weg“, so Rundt in Berlin: „Aus sozialpolitischer Sicht ist dieses – ebenso wie auch das heute zur Entscheidung anstehende Dritte Pflegestärkungsgesetz – ein für den Inklusionsprozess wichtiges Gesetzesvorhaben. Es beseitigt rechtliche Unklarheiten und gewährleistet bessere Unterstützungsleistungen für sehr viele Menschen mit Behinderung.“


Die Niedersächsische Sozialministerin forderte im Bundesrat aber auch eine konkrete Weiterentwicklung des Gesetzes. Mit der Verabschiedung dürften die Anstrengungen für eine gelingende Inklusion nicht eingestellt werden: „Trotz aller auf der Zielgeraden noch erreichten Nachbesserungen löst dieses Bundesteilhabegesetz noch lange

nicht alle Problemlagen im Interesse der Menschen mit Behinderungen. Ich kann daher die nach wie vor bestehende Skepsis vieler Verbände nachvollziehen. Weitere Schritte werden folgen müssen, der Bund muss den Reformprozess fortsetzen, die Länder werden ihn dabei unterstützen.“

Cornelia Rundt bezeichnete u.a. die jetzt mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleitete Umgestaltung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht als „längst überfällig“. Die bisher für Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe verorteten Regelungen zur Eingliederungshilfe seien nicht mehr zeitgemäß und bedürften dringend einer Reform. Rundt: „Es gilt, die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund zu rücken.“


Die Niedersächsische Sozialministerin bezeichnete die folgenden Punkte als „zentrale Weichenstellungen“ dieses Gesetzes:

  • Die ab 1. Januar 2017 vorgesehenen Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die die finanzielle Situation der Menschen mit Behinderungen verbessern.

  • Die Erweiterung der Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Ausgestaltung des „Budgets für Arbeit“ als Rechtsanspruch.

  • Die Aufgabe der künstlichen Trennung zwischen ambulanten und stationären Leistungen.

  • Die künftig erforderliche engere Zusammenarbeit der verschiedenen Rehabilitationsträger zur gemeinsamen Ermittlung des individuellen Teilhabebedarfs.

Als zentrale Errungenschaft des BTHG nannte Ministerin Rundt, dass das Bundesteilhabegesetz in der aktuellen Fassung nunmehr klarere und eindeutigere Abgrenzungskriterien zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege über das von den Ländern vorgeschlagene sogenannte Lebenslagenmodell vorsieht. Künftig wird die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung das Abgrenzungskriterium sein. „Ich bin überzeugt, dass dieses Modell für Klarheit sorgen wird und uns dadurch viele sonst zu befürchtende Rechtsstreitigkeiten erspart bleiben. Gleichzeitig macht es die Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe auch für ältere Menschen mit Behinderungen möglich“, sagte die Niedersächsische Sozialministerin Rundt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.12.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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