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Sozialministerin Cornelia Rundt: "Der Tarifabschluss für die Diakonie stärkt die Pflegeberufe in Niedersachsen"

Kostenträger in der Pflege müssen die Zahlung gerechter Löhne bei Pflegesatzbemessung einkalkulieren


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt begrüßt den Tarifabschluss für rund 37.000 Beschäftigte der Diakonie in Niedersachsen, der heute unterzeichnet wurde. "Wichtig ist hier zu allererst, dass überhaupt eine Einigung gelungen ist, dafür zolle ich den Tarifpartnern Respekt. In den sozialen Berufen, die den Beschäftigten sehr viel abverlangen, ist eine gerechte Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabdingbar", sagte Rundt: "Es freut mich, dass sich Ver.di und der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen nach intensiven Verhandlungen auf einen Tarifvertrag einigen konnten."

Auch im Kampf gegen den fortschreitenden Fachkräftemangel in Pflegeberufen sei eine angemessene Bezahlung der engagierten Pflegekräfte von immenser Bedeutung, so Cornelia Rundt. "Mit dem Tarifabschluss der Diakonie sind wir einem Tarifvertrag Soziales, der künftig ein flächendeckend gerechtes Lohnniveau in den sozialen Berufen sicherstellen könnte, wieder einen Schritt näher gekommen", sagte die Ministerin. "Wir reden hier von Beschäftigten, die alten, pflegebedürftigen Menschen ein alltägliches Leben ermöglichen, die Menschen mit Behinderung unterstützen", so Rundt, "unser erklärtes Ziel ist es, Lohndumping – gerade bei tariflich ungebundenen Wettbewerbern – zu unterbinden.“ Lohndumping führe zu schlechten Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in der Pflege, es mache den Beruf unattraktiver; klare tarifliche Regelungen wirken dem entgegen und wirken sich letztlich auch positiv auf die Qualität der Pflege aus.


Sozialministerin Cornelia Rundt appelliert indes an die Kostenträger in der Pflege, die Kranken- und Pflegekassen: "Die finanziellen Auswirkungen der neuen Tarifregelungen müssen bei den Pflegesatzverhandlungen berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass der Tarifvertrag ins Leere läuft, weil Einrichtungsträger tarifgerechte Kosten nicht refinanziert erhalten", betonte Cornelia Rundt und erinnerte an entsprechende Maßgaben des Bundessozialgerichts, die von den Kostenträgern einzuhalten seien.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.09.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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