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Sozialministerin Cornelia Rundt begrüßt Wohngeld-Erhöhung: „Viele Haushalte mit geringem Einkommen werden erstmals einen Anspruch haben“

Höheres Wohngeld berücksichtigt gestiegene Heiz- und Energiekosten - Regelung gilt ab 2016, neue Anträge müssen bis zum 31. Januar eingereicht werden


Erheblich höhere Leistungen für Menschen mit geringem Einkommen bringt die am 1. Januar 2016 in Kraft tretende Wohngeldreform mit sich. „Aufgrund der gestiegenen Mieten und Energiekosten wurde das Wohngeld deutlich angehoben“, sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt: „Viele Haushalte haben erstmals oder nach einer Unterbrechung nun wieder einen Wohngeldanspruch.“ Auf die Leistung von Wohngeld bestehe bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Dazu müssten die entsprechenden Personen oder Familien jedoch einen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde des Landkreises oder der Gemeinde bis spätestens 31. Januar 2016 stellen. Ob und ggf. in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch tatsächlich besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Cornelia Rundt: „Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich vertrauensvoll an ihre Wohngeldbehörde wenden und dort beraten lassen.“

Haushalte, denen schon in diesem Jahr Wohngeld bis in das Jahr 2016 hinein bewilligt wurde, brauchen grundsätzlich keinen Antrag auf die verbesserten Wohngeldleistungen zu stellen. Diese Haushalte erhalten aufgrund einer Übergangsregelung ein in der Regel höheres Wohngeld von Amts wegen.

Niedersachsen hatte sich schon sehr früh für Leistungsverbesserungen beim Wohngeld eingesetzt, damit es einkommensschwächeren Haushalten gelingt, die Miete oder Belastung für das selbstgenutzte Wohneigentum leichter bezahlen zu können. „Mit den Leistungsverbesserungen wird das Wohngeld als treffsichere und wohnungsmarktpolitisch wichtige Leistung wieder gestärkt“, so Ministerin Cornelia Rundt, „für das Wohngeld werden im Landeshaushalt insgesamt 150 Millionen Euro eingestellt.“ Lediglich die Hälfte der Wohngeldausgaben wird dem Land vom Bund erstattet.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.12.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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