Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Soziale Wohnraumförderung für Niedersachsen wird erneut ausgeweitet

Cornelia Rundt: „Wir schaffen bezahlbaren Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger - der Tilgungszuschuss ist ein weiterer Anreiz für den Wohnungsbau“


Das Land hat erneut die Konditionen in der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen verbessert. Die geänderten Förderbedingungen sind rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Künftig werden für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau Tilgungszuschüsse gewährt. „Wir schaffen so bezahlbaren Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger“, sagt Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt: „Der Tilgungszuschuss ist ein weiterer Anreiz für den Bau neuer Wohnungen in Niedersachsen.“

Nachdem die Landesregierung zuletzt Anfang 2016 auf die zum Teil angespannte Situation auf den Wohnungsmärkten geantwortet und die Förderung angepasst hatte, hat sie nun die Förderrichtlinien erneut verbessert. Mit der neuen Förderung mittels ergänzender Tilgungsnachlässe im Bereich der sozialen Mietwohnraumförderung setzt das Land weitere Investitionsanreize. „Mit den Verbesserungen wollen wir insbesondere den Mietwohnungsbau für Menschen mit geringem Einkommen deutlich ankurbeln“, erläutert Ministerin Cornelia Rundt das Förderinstrument: „Investorinnen und Investoren können auf ihre Förderdarlehen jetzt einen Tilgungsnachlass in Höhe von 15 Prozent erhalten, wenn sie in den Bau von Mietwohnungen für diejenigen investieren, die am wenigsten im Geldbeutel haben und auf günstigen Wohnraum angewiesen sind.“

Für die soziale Wohnraumförderung werden in den Jahren 2016 bis 2019 mehr als 800 Millionen Euro zur Verfügung stehen, die vorherige Förderung wurde damit mehr als verzehnfacht. Diese Mittel werden in einem Sondervermögen des Landes verwaltet. In das Sondervermögen fließen die sogenannten Entflechtungsmittel des Bundes, die das Land seit Übernahme der Wohnraumförderung noch bis 2019 erhält. Bereits im Sommer 2015 hatte die Landesregierung beschlossen, die Mittel für den sozialen Wohnungsbau mit
400 Millionen Euro zu verstärken.

Die Politik der Landesregierung trägt bereits Früchte. Im vergangenen Jahr wurden in Niedersachsen rund 1.700 Wohnungen mit Mitteln der Wohnraumförderung gefördert. Das ist eine Steigerung von 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ist der höchste Stand seit dem Jahr 2008. Gleichwohl gibt es aus Sicht von Bauministerin Rundt weiterhin viel zu tun: „Die Wohnungswirtschaft in Niedersachsen hat weitere Investitionen zugesagt für den Fall, dass das Land eine Zuschussförderung anbietet. Dieser Ankündigung sollten jetzt Taten folgen.“

Der Tilgungsnachlass kann sowohl für den Neubau von Mietwohnungen als auch für deren Erweiterung oder Modernisierung in Anspruch genommen werden. Zugleich erhöht das Land nochmals die Förderbeträge und gleicht damit die weiter steigenden Baukosten abermals aus. Unter bestimmten Voraussetzungen können künftig bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten eines Bauvorhabens mit zinslosen Darlehen gefördert werden, im Einzelfall sind sogar bis zu 85 Prozent Förderung möglich. Die Förderung wird damit auch in der aktuellen Niedrigzinsphase noch attraktiver für die Wohnungswirtschaft. Die Förderung ist außerdem mit verlängerten Sozialbindungen der Wohnungen verknüpft. Statt der bisher geltenden 20 Jahre stehen die geförderten Wohnungen für die Dauer von 30 Jahren als miet- und belegungsgebundener Wohnraum zu Verfügung. Im Gegenzug erhalten die Investoren die zinslosen Förderdarlehen über 30 Jahre.

Ministerin Rundt ist zuversichtlich: „In Niedersachsen wird wieder viel gebaut. Die Anzahl der Fertigstellungen und Baugenehmigungen ist ermutigend. Wichtig ist aber, dass auch im preisgünstigen Segment ausreichend Mietwohnungen entstehen. Hier sehe ich noch Verbesserungsbedarf. Ich bin sicher, dass wir mit unserem neuen Förderangebot einen weiteren wichtigen Schritt unternommen haben, der zielgenau ist und zur Entspannung der Wohnungsmärkte gerade zugunsten der Menschen mit kleinem Einkommen beitragen kann.“

Besonders in der zu geringen Bereitstellung von Bauland sieht die Ministerin weiterhin ein wesentliches Hemmnis für die Entstehung von günstigen Mietwohnungen und appelliert daher an die Kommunen, alles dafür zu tun, dass in Gebieten mit hoher Wohnungsnachfrage geeignetes Bauland ausgewiesen wird. „Wünschenswert wäre es, wenn schon bei der Baulandbereitstellung und bei der Bauleitplanung ein bestimmter Anteil der Flächen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird. Das würde helfen, den geförderten Wohnungsbau weiter voranzubringen“, so Rundt.

Anträge auf die Förderung mit Tilgungsnachlässen können ab sofort bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.nbank.de/Öffentliche-Einrichtungen/Wohnraum/index.jsp

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.04.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln