Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt begrüßt Bundestagsbeschluss zur Mietpreisbremse

Rundt: „Wir lassen prüfen, wo eine gerichtsfeste Einführung der Mietpreisbremse in Niedersachsen möglich ist“


„Die Mietpreisbremse kann einen Beitrag dazu leisten, dass begehrte niedersächsische Wohnquartiere als Lebensraum auch für Menschen mit kleinem Geldbeutel erhalten werden“, erklärt Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt anlässlich des heutigen Bundestagsbeschlusses zur Mietpreisbremse. Einer Gentrifizierung von Stadtteilen müsse mit verschiedenen Instrumenten entgegen gewirkt werden, auch der soziale Wohnungsbau sei hierbei von Bedeutung. „Die Mietpreisbremse kann ein wichtiger Baustein sein, um einer Aufspaltung der Gesellschaft in Arm und Reich entgegenzuwirken."

In Gebieten mit sehr starkem Mietanstieg kann künftig die Mietpreisbremse eingeführt werden. Mit dem Gesetz kann die Miethöhe bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden; es gibt einzelne Ausnahmen, etwa bei Neubauten. Die Festlegung der Gegenden mit Mietpreisbremse obliegt den Bundesländern. Es wird geprüft, an welchen Orten eine gesetzeskonforme Einführung der Mietpreisbremse geboten ist. Voraussetzung für die Einführung ist eine gesicherte Datengrundlage – als Grundlage dient die Wohnungsmarktbeobachtung der NBank. Allerdings müssen hier noch weitere Daten eingeholt und ausgewertet werden. Die Wohnungsmarktlage in Niedersachsen ist extrem heterogen.

„Wir werden genau prüfen, wo in Niedersachsen die Mietpreisbremse sinnvoll und rechtssicher eingesetzt werden kann“, so Cornelia Rundt: „Voraussetzung ist, dass eine angespannte Wohnungsmarktsituation festgestellt und die Mietpreisbremse gerichtsfest eingeführt werden kann.“ Da nun ein ausgefertigtes Gesetz vorliegt, kann die konkrete Definition der angespannten Wohnungsmärkte in Niedersachsen angegangen werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen sei hierbei sehr wichtig, betont die Ministerin.

Cornelia Rundt begrüßt zudem im Namen der Landesregierung, dass künftig bei der Kostenübernahme von Maklergebühren das Bestellerprinzip gelten wird: „Es ist nur fair, wenn nicht immer nur die Mieter tief in die Tasche greifen müssen - derjenige, der den Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.03.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln