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„Sicherstellung von qualifiziertem ärztlichem Fachpersonal im öffentlichen Gesundheitsdienst“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.09.2018, TOP 24


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, deren zukünftige Ausrichtung und die Suche nach Fachärztinnen und Fachärzten für diese Aufgaben beschäftigt uns bereits seit mehreren Jahren. Bereits 2016 hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) einen Beschluss zu den Perspektiven des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gefasst. Dieser hatte die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zum Ziel. Eine länderoffene Arbeitsgruppe entwickelte dazu ein Leitbild für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir haben uns an dieser Arbeitsgruppe beteiligt und unsere Ideen eingebracht. Die Gesundheitsministerkonferenz hat dann im Juni dieses Jahres das Leitbild einstimmig beschlossen. Dieses Leitbild sieht den ÖGD als wichtige öffentliche Aufgabe und bedeutsamen Teil der Gesundheitsfürsorge – zwischen Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsschutz. Neben den hoheitlichen Aufgaben muss der ÖGD zunehmend auch neue gesellschaftliche Erwartungen erfüllen und soziale Herausforderungen bearbeiten. Ich denke dabei an die Beratungsleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz, die neuen Aufgaben nach dem Präventionsgesetz, die nicht nur bevölkerungsmedizinischen, sondern schon individualmedizinischen Charakter besitzen oder die wichtigen Moderierungs- und Koordinierungsaufgaben im Rahmen der Gesundheitsregionen. Wir wollen den ÖGD für diese Aufgaben stärken und zu einem attraktiven Arbeitgeber machen, damit dieser auch zukünftig genügend qualifiziertes Personal erhalten kann. Dafür erarbeitet die Gesundheitsministerkonferenz bis Anfang nächsten Jahres Eckpunkte für eine Imagekampagne. Uns geht es aber auch darum, ÖGD-Inhalte stärker in Forschung und Lehre aufzunehmen bzw. zu berücksichtigen. Studierende sollen bereits im Studium Gelegenheit erhalten, sich mit den Themenfeldern der Öffentlichen Gesundheit auseinanderzusetzen. Ich halte es außerdem für erforderlich, dass Medizinstudierende die Möglichkeit haben, den ÖGD auch praktisch kennenzulernen. In Niedersachsen – als einem der ersten Bundesländer – wird die Famulatur in einem Gesundheitsamt vom Landesprüfungsamt bereits anerkannt. Auch bei der Fort- und Weiterbildung bewegt sich etwas: Die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen, die von neun Bundesländern getragen wird, hat Anfang des Jahres einen Kooperationsvertrag mit der Universität Düsseldorf abgeschlossen. Weitere Universitäten sollen folgen. Die Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte stellt seit Längerem schon ein Problem für den ÖGD bei der Personalgewinnung dar. Wir unterstützen deshalb arztspezifische, tarifliche und besoldungsrechtliche Regelungen für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte im ÖGD, in Anlehnung an die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern. Den Tarifvertragsparteien ist dieses Problem bewusst. Es haben bereits Gespräche mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) stattgefunden; weitere Gespräche sind geplant. Es wird schwierig, diese Änderungen zu erreichen. Wir bemühen uns aber um geeignete Lösungen, um hier Verbesserungen für den ÖGD zu erreichen. Dieser Antrag enthält viele Vorschläge, die alle zusammen dazu beitragen, den ÖGD zukunftsfähig aufzustellen. Ich freue mich auf interessante Beratungen in den Fachausschüssen. Vielen Dank!“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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