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Rede von Sozialministerin Dr. Carola Reimann im Niedersächsischen Landtag zu „Hilfe für wohnungslose Menschen“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.05.2018, TOP 31


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Ich bin froh über den vorliegenden Entschließungsantrag, da mir die Problematik der Wohnungslosigkeit und aller damit verbundenen Schwierigkeiten besonders wichtig ist.

Wohnungslosigkeit ist eine besonders prekäre Form von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Die Situation am Wohnungsmarkt hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft.

Dies gilt besonders für Menschen mit geringem Einkommen und mit Schulden.

Zunehmend mehr Menschen laufen daher Gefahr, ihre Wohnung zu verlieren. Nicht selten kommen dann noch weitere Probleme hinzu, sodass sie dann bei Verlust der Wohnung ihre soziale Verankerung verlieren und besondere Hilfen zur Überwindung ihrer sozialen Schwierigkeiten benötigen.

Ich möchte dabei den Blick besonders auf die Zielgruppe der Frauen richten. Denn sie stehen selten im Focus, wenn wir über Wohnungslosigkeit sprechen. Und dennoch liegt ihr geschätzter Anteil bei etwa einem Viertel. Wohnungslose Frauen leben häufig nicht öffentlich sichtbar auf der Straße, sondern ohne eigene mietrechtliche Absicherung bei Bekannten und sind auf deren Wohlwollen angewiesen. Sie befinden sich so in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis, mit einem hohen Risiko für sexuelle Ausbeutung und Gewalt.

Ich habe mich daher entschlossen, auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz einen Antrag zu stellen, der wohnungslose Frauen stärker als bisher in den Blick nimmt. Mit dem Nachtragshaushalt 2018 haben wir bereits eine Million Euro für die Unterstützung wohnungsloser Menschen bereitgestellt! Wir werden diese Mittel nutzen, um Krankenwohnungen und Hygienecenter zu fördern.

Bisher ist die Einrichtung von Krankenwohnungen dem Engagement einzelner Verbände wie dem Diakonischen Werk Hannover oder dem Caritasverband Osnabrück zu verdanken. Hier möchten wir weitere Träger dabei unterstützen, entsprechende Angebote einzurichten. Und wir wollen helfen, die Obdachlosenunterkünfte zu verbessern und ̶ wo notwendig ─ zu sanieren.

Das Land gibt bereits heute als überörtlicher Träger der Sozialhilfe rund 35 Millionen Euro für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten aus. Wir finanzieren damit ambulante und stationäre Einrichtungen in ganz Niedersachsen.

Und auch die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe bringen mit rund 6 Millionen Euro ihren Beitrag bei den ambulanten Hilfen in diesem Bereich. Diese Angebote werden insbesondere von wohnungslosen Menschen mit weiteren, zumeist komplexen Schwierigkeiten genutzt. Dabei ist es aber wichtig, dass diese Einrichtungen nicht die Endstation eines langen Leidensweges sind. Vielmehr sollen sie Ausgangspunkt für einen Weg der zumeist kleinen Schritte hin zu einem selbstbestimmten und selbstständigen Leben sein.

Dabei bedarf es immer wieder der fachlichen Weiterentwicklung und der Erprobung neuer Handlungsansätze, um bisherige Hilfeformen weiter zu verbessern. Im Entschließungsantrag ist zum Beispiel der Bereich der Eingliederung in Arbeit oder in Maßnahmen des SGB II genannt.

Ich bin mir sicher, dass wir auf diesem Weg wichtige neue Erkenntnisse über die angemessene Ausgestaltung von Hilfen für diesen Personenkreis erhalten werden.

Ich freue mich auf konstruktive Beratungen im Ausschuss, sowie die gemeinsame Arbeit an diesem wichtigen Thema!“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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