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Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt zur Stärkung der pflegerischen Versorgung am 07.11.2014 im Bundesrat

- Es gilt das gesprochene Wort -

„Es gilt, die qualitativ hochwertige Pflege in Deutschland auch für die kommenden Jahre und Jahrzehnte zukunftsfest zu gestalten und zu sichern.

Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sind hier gleichermaßen in der Verantwortung.

Wir müssen jetzt die Weichen so stellen, dass eine gute und sichere Pflege auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Dies sind wir den pflegebedürftigen Menschen und auch ihren pflegenden Angehörigen schuldig.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Reform der Pflegeversicherung unverzichtbar.

Den ersten Schritt beschreiten wir mit dem heute hier anstehenden „Ersten Pflegestärkungsgesetz“.

Lassen Sie mich noch einmal die zentralen Punkte der damit zum 1. Januar 2015 beabsichtigten Änderungen kurz nennen:

  • Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 bzw. 2,67 Prozent erhöht.
  • Die Leistungsangebote der Pflegeversicherung werden insgesamt flexibler ausgestaltet. Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachpflege werden dadurch künftig besser kombinierbar sein.
  • Gestärkt und ausgebaut werden auch die niedrigschwelligen Betreuungsangebote. Zudem werden neue zusätzliche Entlastungsleistungen eingeführt.
  • Der Schlüssel für zusätzliche Betreuungskräfte in voll- und teilstationären Einrichtungen – die sogenannten 87 b-Kräfte - wird verbessert. Die Betreuungsangebote sollen künftig allen Pflegebedürftigen in diesen Einrichtungen offen stehen.
  • Der Zuschuss für wohnumfeldumfassende Umbaumaßnahmen steigt auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Auch Demenzkranke mit der sogenannten Pflegestufe 0 können künftig bei Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe einen Gründungszuschuss erhalten.
  • Mit Hilfe eines Pflegevorsorgefonds soll der aufgrund der demografischen Entwicklung erforderliche Beitragsanstieg abgedämpft werden.

Alles dies bringt uns weiter auf dem Weg zum Gesamtziel – der Gestaltung einer sicheren und zukunftsfesten Pflege – und ist daher im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen zu begrüßen.

Aber an dieser Stelle möchte ich noch auf eine Unklarheit in der Formulierung des § 38a hinweisen. Hier ist die Kapazitätsgrenze von bislang 12 auf nunmehr 10 Personen abgesenkt worden.

Betonen möchte ich aber noch einmal, wie wichtig es ist, dass auch der nächste Schritt einer Reform zur Pflegeversicherung jetzt zügig folgt und die Einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs schnellst möglich umgesetzt wird.

Ich vertraue hier auf die Zusage der Bundesregierung, diesen noch in der laufenden Legislaturperiode einzuführen. Als Länder werden wir uns in den Diskussionsprozess dazu gern einbringen.

Weiteres zentrales Thema für den nächsten Schritt der Pflegereform bleibt aus meiner Sicht auch, die künftig die Rolle der Kommunen in der Pflege zu stärken.

Denn die Pflege in der Zukunft ist vor allem „vor Ort“ und unter Einbeziehung der regionalen, kleinräumigen Gegebenheiten zu sichern. Dies gilt insbesondere für die ländlichen Regionen.

Ich begrüße es daher sehr, dass sich im Rahmen einer Bund-Länder Arbeitsgruppe dieses Themas nunmehr verstärkt angenommen wird.

Für Niedersachsen möchte ich noch ergänzen, dass mir im Rahmen des nächsten Schrittes der Pflegereform eine weitere Angleichung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich ebenfalls besonders wichtig ist.

Es bleibt noch viel zu tun, um die Pflege zukunftsfest zu machen. Wir gehen hier und heute einen Schritt in die richtige Richtung. Dem werden weitere Schritte folgen müssen, damit pflegebedürftige Menschen ausreichend versorgt sind, pflegende Angehörige entlastet werden, die zur Zeit die Hauptlast tragen und damit die extreme Arbeitsverdichtung und Unterbezahlung für Pflegekräfte ein Ende finden, damit auch in Zukunft noch Fachkräfte für die Pflege gewonnen werden können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.11.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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