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Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt; Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 12.11.2015, TOP 30

„Ferienfreizeiten Autismus“



- Es gilt das gesprochene Wort -

„Ich begrüße ausdrücklich den Entschließungsantrag „Ferienfreizeiten für Menschen mit Behinderung“, der auf eine Ausnahmeregelung von der Mindestreisedauer für Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe abzielt.

Gemeinschaftsreisen sind ein spezielles Angebot der Eingliederungshilfe - ausschließlich für stationär betreute, leistungsberechtigte Menschen. Charakteristisch für Gemeinschaftsreisen ist der sozialtherapeutische und behindertenpädagogische Ansatz. Diese Reisen dürfen daher nicht verwechselt werden mit Kurmaßnahmen und Freizeitmaßnahmen. Sozialtherapeutische Gemeinschaftsreisen bieten Menschen mit Behinderung u. a. die Möglichkeit, das Zusammenleben in einer Gemeinschaft unter veränderten Bedingungen kennenzulernen und einzuüben. Die Fähigkeit zur Teilhabe an der Gemeinschaft soll gefördert werden. Ziel ist es auch, dass Menschen mit Behinderung neues Selbstvertrauen gewinnen und dabei unterstützt werden, mit ihrer Behinderung in der Gemeinschaft ihrer Mitmenschen als gleichberechtigte Partner zu leben.

Bei einer Verringerung der Reisedauer muss trotzdem gewährleistet bleiben, dass die Ziele der sozialtherapeutischen Gemeinschaftsreise grundsätzlich erreicht werden können.

Die Einrichtungen haben natürlich einen Eingliederungsauftrag zu erfüllen. Dabei sind die Einrichtungen nach den zwischen ihnen und dem Land nach § 76 SGB XII geschlossenen Vereinbarungen nicht gehindert, zwei- oder dreitägige Ferienmaßnahmen durchzuführen. Und tatsächlich bieten Einrichtungen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern auch derartige Freizeitmaßnahmen an. Für Menschen, die in starkem Maße auf Routinen angewiesen sind, können diese Freizeitmaßnahmen in Einzelfall sogar hilfreicher sein als die Teilnahme an einer sozialpädagogischen Gemeinschaftsreise. Zusammen mit der Absenkung der Mindestreisedauer für Gemeinschaftsreisen erhalten wir also eine gute Bandbreite von Maßnahmen. Um allen Bedarfen gerecht zu werden.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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