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Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt

„„Übertragung ansteckender Krankheiten verhindern – Gesundheitsversorgung für Asylbewerber nach rechtsstaatlichen Grundsätzen sicherstellen“


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Der vorliegende Antrag greift mit der Gesundheitsversorgung ein sehr wichtiges Thema auf. Gestatten Sie mir deshalb vorab einige Anmerkungen zur Sachlage.

Das Verfahren, das wir hier anwenden, folgt seit vielen Jahren den gleichen Regeln. Die Landesaufnahmebehörde verfügt zwar über kein eigenes medizinisches Personal und auch nicht über alle im Einzelnen erforderlichen Geräte. Eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung ist aber dennoch sichergestellt. Sie erfolgt z. B. in Braunschweig über das Gesundheitsamt und in Bramsche und Friedland über jeweils beauftragte örtliche Krankenhäuser.

Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat dazu klar vorgegeben, welche Untersuchungen verpflichtend sind. Dazu zählen eine allgemeine körperliche Untersuchung bei allen Personen, sowie eine Blutentnahme und die serologische Untersuchung des Blutes auf Masern-, Röteln- und Varizellen-Antikörper bei Personen ab 12 Jahren. Um eine ansteckungsfähige Lungentuberkulose auszuschließen, erfolgt zudem eine Röntgenuntersuchung bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Bei alledem ist noch etwas sehr wichtig: Es gilt der Grundsatz, dass Flüchtlinge, die noch nicht gesundheitlich untersucht wurden, auch nicht auf die Kommunen verteilt werden. Von daher geht es bei den Untersuchungen und auch bei eventuell erforderlichen Impfungen auch sehr stark darum, das Infektionsrisiko innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen zu reduzieren.

Richtig ist natürlich, dass die zuletzt enorm gestiegenen Zugangszahlen dazu führen, dass auch die gesundheitlichen Untersuchungen nicht mehr so zeitnah durchgeführt werden können, wie es noch vor einigen Monaten der Fall war. Die entsprechenden Kapazitäten sind bei einer so schnellen Entwicklung eben nicht im Handumdrehen zu schaffen.

Aber dennoch: Das Thema ist entscheidend. Es wird sogar umso wichtiger, je mehr Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen zusammenleben. Auch das hängt übrigens wiederum mit der Gesundheitsversorgung zusammen, weil wir weiter dem Grundsatz treu bleiben, keine Flüchtlinge ohne Untersuchung an die Kommunen weiterzugeben. Insoweit darf die Diskussion über dieses Thema nicht dahingehend missverstanden werden, dass hier irgendein gesundheitliches Risiko in die Kommunen getragen würde.

Die Landesregierung hat bereits mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Lage zu entspannen. Dazu wollen wir auch die überwältigende Hilfsbereitschaft nutzen, die aus ganz vielen Teilen der Bevölkerung kommt. Wir haben bereits zusätzliche Krankenhäuser mit der Gesundheitsuntersuchung beauftragt, und wir prüfen verstärkt, welche weiteren Einrichtungen oder auch Gesundheitsämter eingebunden werden können. Ebenfalls werden die Hilfsorganisationen in unsere Strategie noch einbezogen. Diese engagieren sich schon heute stark und vielfältig mit verschiedensten Maßnahmen. Wir sollten ihr Engagement weiterhin im Sinne aller Beteiligten nutzen und fördern.

Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat zudem eine Arbeitsgruppe einberufen, um Konzepte für ein möglichst frühzeitiges Impfangebot zu erarbeiten. Daran ist auch das Innenministerium beteiligt, genauso wie Vertreter aus den Kommunen und aus der Ärzteschaft.

Sie sehen also, dass wir hier ein sehr ernstzunehmendes Thema haben, aber Sie sehen auch, dass bereits auf breiter Basis eine Menge getan wird, um für Entspannung zu sorgen. Ich lade Sie alle dazu ein, auch in Zukunft konstruktive Beiträge für diese wichtige Aufgabe einzubringen, wobei wir uns, glaube ich, alle einig sind, dass dabei keine unbegründeten Ängste geweckt werden sollten. Vielen Dank!“

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