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Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt

„Wohnraum für anerkannte Asylbewerber schaffen – Wohnraumförderprogramm des Landes ergänzen“


- Es gilt das gesprochene Wort -

Der vorliegende Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zielt ausschließlich auf die bleibeberechtigten Flüchtlinge ab. Diese Menschen haben selbstverständlich das Recht, sich eine eigene Wohnung zu suchen und zu beziehen. Die Wohnraumversorgung für Flüchtlinge muss also im Zusammenhang mit der allgemeinen Wohnraumsituation in Niedersachsen gesehen werden.

Besonders groß ist natürlich die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen vor allem in städtischen Ballungsgebieten. Durch die hohen Flüchtlingszahlen nimmt der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen nochmals zu.

Deshalb investieren wir in bezahlbaren Wohnraum 400 Millionen Euro zusätzlich. Damit stocken wir das Wohnraumförderprogramm um das zehnfache auf! Unser Ziel ist es, neben bezahlbaren Wohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum, insbesondere auch Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen.

Die 400 Millionen Euro sollen von der NBank aufgenommen und in unserem Wohnraumförderfonds bewirtschaftet werden. Wir wollen insoweit von den gesetzlichen Möglichkeiten unseres Wohnraumfördergesetzes Gebrauch machen. Daneben stehen in den Jahren 2016 bis 2019 natürlich auch weiterhin die jährlichen Kompensationsmittel von jeweils rund 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Wir sind in der Pflicht, uns um Flüchtlinge zu kümmern, wenn sie bei uns ankommen und vor allem, wenn sie bei uns bleiben. Was die Wohnraumversorgung angeht, ist die Rechtslage eindeutig: Wer als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt ist und bereits eine Aufenthaltserlaubnis hat, die noch mindestens ein Jahr gültig ist, kann in der Regel einen Wohnberechtigungsschein erhalten.

Problematisch aber ist es für alle Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, von denen wir aber dennoch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit annehmen können, dass sie länger bei uns bleiben werden und sie eine positive Bleibeperspektive haben.

Wir wollen deshalb auch diesen Menschen die Möglichkeit geben, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Dazu werden wir die Wohnraumförderbestimmungen ändern. Zukünftig sollen die kommunalen Wohnraumförderstellen in jedem Einzelfall entscheiden, ob es eine positive Bleibeperspektive gibt. Somit benötigen wir für diesen Personenkreis auch kein besonderes Förderprogramm. Flüchtlinge werden also von der geplanten Aufstockung der Wohnraumförderung genauso profitieren, wie andere Haushalte mit kleinen oder mittleren Einkommen.

Damit es nicht zu einem Förderstopp kommt, haben wir im Übrigen die NBank auch bereits dazu ermächtigt, Mittelreservierungen für die vorliegenden und förderfähigen Anträge vorzunehmen. Die im Entschließungsantrag der CDU-Fraktion geforderten Maßnahmen haben wir also weitgehend bereits in Angriff genommen.

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