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PFLEGEKAMMER NIEDERSACHSEN: DIE WAHLEN BEGINNEN

Dr. Carola Reimann: Chance nutzen, die Pflegekammer mitzugestalten


Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann ruft alle registrierten Pflegefachkräfte in Niedersachsen auf, sich an den bevorstehenden Wahlen zur ersten Kammerversammlung der Pflegekammer Niedersachsen zu beteiligen. Zum Start der knapp zweiwöchigen Wahlzeit, die am 13.06.2018 beginnt, erklärt sie: „Mit der Pflegekammer bekommen die Pflegenden in Niedersachsen eine starke Stimme. Jetzt geht es darum, durch die Wahrnehmung des Stimmrechts aktiv an der weiteren Ausrichtung der Pflegekammer mitzuwirken“.

Alle vollständig registrierten Mitglieder können vom 13.-28.06.2018 erstmals die 31 Mitglieder der Kammerversammlung wählen. Der Wahlausschuss hat insgesamt 224 Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zur ersten Kammerversammlung der Pflegekammer Niedersachsen zugelassen. 166 Bewerber kandidieren für die Gesundheits- und Krankenpflege, 34 für die Altenpflege und 24 für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Die Sitze verteilen sich auf die drei in der Pflegekammer vertretenen Berufsgruppen: Gesundheits- und Krankenpflege (20 Sitze), Altenpflege (8 Sitze) und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (3 Sitze). Mehr als 46.700 registrierte Mitglieder sind wahlberechtigt. Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zur Kammerversammlung sind unter www.pflegekammer-nds.de veröffentlicht.

Die Pflegekammer hat den Auftrag, die professionelle Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen und sie vor unsachgemäßer Pflege zu schützen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die berufspolitische Vertretung der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen. „Die Errichtung der Pflegekammer wird die Bedeutung der Pflege in Niedersachsen deutlich aufwerten“, so Dr. Carola Reimann. Als demokratisch legitimiertes Organ könne die Kammer für sich in Anspruch nehmen, für alle niedersächsischen Pflegefachkräfte zu sprechen. „Die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen erhält damit Geltung und die Möglichkeit, sich wirksam in die Gremien und Prozesse der Berufs- und Gesundheitspolitik einzubringen“, so Reimann. Damit gehöre Niedersachsen zur Spitzengruppe der Länder, die den Pflegefachkräften eine berufsständische Selbstverwaltung ermöglicht.

DIE PFLEGEKAMMER NIEDERSACHSEN

Am 12.12.2016 hat der Niedersächsische Landtag das Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG) verabschiedet. Es trat am 01.01.2017 in Kraft. Damit entsteht nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die dritte und bisher größte Pflegekammer in Deutschland. Mindestens 80.000 Pflegefachkräfte mit Abschlüssen in der Altenpflege, Gesundheits- und Kranken- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind Mitglied der Kammer.

Die Angehörigen der Heilberufe in der Pflege können so die Zukunft ihres Berufsstandes in Niedersachsen mitbestimmen. Als größte Berufsgruppe des Gesundheitswesens nimmt die Pflege eine Schlüsselposition in der aktuellen und zukünftigen gesundheitlichen Versorgung ein. Selbstverwaltung und Weiterentwicklung der professionellen Pflege in Niedersachsen liegen nun erstmals in der Eigenverantwortung der Pflegenden selbst.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.06.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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