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Patient aus dem Maßregelvollzug greift 73-Jährige an – Sozialministerin forciert Überprüfung der Lockerungsstandards und ordnet Meldepflicht an

In Wunstorf ist ein Maßregelvollzugs-Patient am Montagabend im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung auf eine 73-jährige Frau mit einem Messer losgegangen und hat diese schwer verletzt. Er hatte sich Zutritt zu der Wohnung seines Opfers verschafft, die Polizei konnte ihn an Ort und Stelle in Gewahrsam nehmen. Sein Opfer war inzwischen zu einer Nachbarin geflüchtet. Die 73-Jährige erlitt am Oberkörper sowie an der Hand mehrere Stichverletzungen und wird auf der Intensivstation behandelt. Lebensgefahr besteht aber nach aktuellem Kenntnisstand wohl nicht.


„Es ist schrecklich, dass hier eine Frau mit einem Messer angegriffen worden ist“, erklärt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt, „unser Mitgefühl gilt dem Opfer und auch den Angehörigen, die mit diesem Schock leben müssen. Wir wünschen ihr von Herzen gute Besserung.“ Die Ministerin will weiter mit Nachdruck die bereits laufende Überprüfung des Lockerungssystems vorantreiben: „Offenbar wurde in der Einrichtung mit dieser Gefährlichkeit des Patienten nicht gerechnet. Dass es doch zu solch einer Tat gekommen ist, bestärkt uns darin, die laufende Überprüfung der Lockerungsstandards voranzutreiben. Wir können nicht hinnehmen, dass jetzt möglicherweise sogar in zwei Fällen offenbar eine Fehleinschätzung durch Fachleute unbeteiligten Frauen zum Verhängnis wurde.“


Der 36-jährige Patient des Maßregelvollzugszentrums Moringen wurde Anfang 2010 aufgrund gemeinschaftlichen schweren Raubs in den Maßregelvollzug in Moringen aufgenommen. Nach einer zwischenzeitlichen 2013 erfolgten Aussetzung zur Bewährung wurde die Bewährung Anfang 2015 (nach einem Rückfall) widerrufen. Zum Zeitpunkt der Tat war der Patient im Probewohnen in Wunstorf untergebracht und wurde betreut durch den Offenen Maßregelvollzug (OMV) Misburg, zwischen diesem und dem Patienten bestand fortlaufend Kontakt. Im März 2016 wurde durch das Landgericht Göttingen die Erledigung der Maßregel wegen Erreichens der Höchstfrist für 64er Patienten festgestellt, der Strafrest sollte jedoch laut Gericht weiterhin im Maßregelvollzug verbüßt und parallel ein Prognosegutachten eingeholt werden. Sozialministerin Cornelia Rundt ließ heute gegenüber den niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen verfügen, dass derartige richterliche Anordnungen künftig umgehend dem Sozialministerium zu melden sind. Außerdem ließ sie heute die ärztlichen Leitungen der niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen für kommende Woche ins Ministerium einladen, damit mit diesen umgehend die Konsequenzen aus den Vorfällen besprochen werden können. Das zuständige Referat im Sozialministerium ist seit vergangenem Monat dabei, insbesondere das Procedere der Gewährung von Lockerungen für sogenannte 64er Patienten, bei denen also eine Alkohol- oder/und Drogenabhängigkeit mutmaßlich ausschlaggebend für ihr Fehlverhalten ist, zu überprüfen. Der Landtag wurde heute umgehend über den Vorfall informiert.







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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.05.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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