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Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes endlich einführen

Rede von Sozialministerin Cornelia Rundt am 22.07.2014 im Niedersächsischen Landtag


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Nur wenige Tage nach dem diesjährigen „Tag der Organspende“ am 7. Juni haben die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Entschließungsantrag zur Vorlage eines Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz gestellt.

Diesen Antrag begrüße ich von ganzem Herzen!

Ich sehe es so, dass die Regierungsfraktionen mit diesem Antrag hier ein ganz deutliches Signal setzen! Wie wir immer wieder aus den Medien erfahren müssen, ist die Bereitschaft in der Bevölkerung zur Organspende immer noch nicht wieder angestiegen, sondern sogar gesunken.

In Niedersachsen ist auch die Zahl der transplantierten Organe nach postmortaler Organspende von 267 im Jahr 2010 auf 226 im Jahr 2013 zurückgegangen.

Das ist mehr als tragisch, denn bei den vielen Patientinnen und Patienten auf der Warteliste zur Transplantation geht es um Leben oder Tod.

Und weil es um Leben oder Tod geht, ist es ein ganz wichtiges Zeichen, dass der Sozialausschuss den Antrag einstimmig - bei damaliger Abwesenheit der FDP - dem Plenum zur Zustimmung empfiehlt. Wir sind uns bei der Organspendeproblematik also fraktionsübergreifend einig.

Mit dem Entschließungsantrag, der die Vorlage eines Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz zum Ziel hat, wollen wir den Vertrauensverlust der Bevölkerung in den Organspendeprozess wieder herstellen und so dem Mangel an Organspenderinnen und Organspendern begegnen. In dem Gesetz sollen alle relevanten Bereiche zur landesrechtlichen Organspendeproblematik gebündelt werden.

Das Gesetz soll sowohl für die Bevölkerung als auch für die Betroffenen im Gesundheitswesen eine Signalwirkung entfalten.

Wir werden mit großer Sorgfalt und großer Zielstrebigkeit an dem Entwurf für ein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz arbeiten.

Außerdem müssen wir natürlich auch die Kostenproblematik berücksichtigen. Dabei wird uns der Entschließungsantrag eine große Hilfe sein!“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.07.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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