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„Niedersächsisches Frauenschutzgesetz“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19.06.2018, TOP 08


– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Damen und Herren

das Thema Schutz von Frauen vor Gewalt hat uns hier im Niedersächsischen Landtag in den letzten Monaten schon mehrfach beschäftigt. Ich möchte mich insoweit nicht wiederholen.

Wie Sie wissen, ist es mir ein ernsthaftes Anliegen, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, einen rechtlich verbrieften Anspruch auf Schutz und Hilfe haben.

Aus diesem Grund habe ich in der Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister vor zwei Wochen das Thema aufgegriffen und mit der Bundesministerin Frau Dr. Giffey besprochen.

Die Lösung des Problems kann nämlich nicht mit einer niedersächsischen Insellösung erfolgen, sondern wir brauchen hier eine Regelung im Bundesrecht.

Es freut mich daher sehr, dass die Bundesministerin angekündigt hat, den im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarten Runden Tisch zum Thema „Schutz von Frauen vor Gewalt“ einzurichten.

Bund, Länder und Kommunen werden gemeinsam daran arbeiten, eine bundesgesetzliche Regelung zu erreichen.

Das Land Niedersachsen wird aktiv an diesem Runden Tisch mitarbeiten, um den notwendigen Prozess mitzugestalten.

Mein Ziel ist:

Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder müssen jederzeit schnell und unbürokratisch die Hilfe und Unterstützung sowie den Schutz erhalten, den sie in ihrer konkreten Situation benötigen.

Ein Rechtsanspruch im Rahmen eines Bundesgesetzes schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Ein reines Landesgesetz würde hier zu kurz greifen und dieses Ziel verfehlen.

Schon vor diesem Hintergrund ist der Antrag der AfD abzulehnen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.06.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

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