Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Niedersachsens Staatliche Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren verstärkt Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes

Dr. Carola Reimann: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen vor unzumutbaren Belastungen geschützt werden“


In zahlreichen Branchen kommt es immer wieder zu Arbeitszeitüberschreitungen und Ruhezeitverkürzungen. Deshalb werden die niedersächsischen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in den kommenden Monaten verstärkt die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes prüfen. „Eine Beschränkung der täglichen Stundenzahl im Büro oder im Betrieb dient vor allem dem Schutz und der Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, betont Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann, „damit ist die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen immer auch im Interesse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, denn erholte und gesunde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weisen geringere Fehlzeiten auf und sind motiviert bei der Arbeit.“

Das Arbeitszeitgesetz regelt unter anderem die Höchstarbeitszeit und die Dauer der Ruhezeiten. Die Zahl der Verstöße gegen das Gesetz ist nach bisherigen Erkenntnissen in den vergangenen Jahren gleichbleibend hoch. Deshalb hat die Staatliche Gewerbeaufsicht das Thema in Niedersachsen zum Schwerpunkt für die kommenden Monate gewählt. Geprüft werden sollen insbesondere Branchen wie etwa die Fleischwirtschaft oder das Baugewerbe, in denen es in der Vergangenheit besonders viele Verstöße gegen die Arbeitszeitbestimmungen gegeben hat. Dr. Carola Reimann: „Wenn die Kontrollen ergeben, dass einzelne Betriebe und Branchen immer wieder bewusst die Bestimmungen des Gesetzes missachten, sind neben Beratung auch Sanktionen angebracht.“ Es könne nicht sein, dass ausgerechnet die Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil haben, die das Gesetz brechen. Bei Verstößen sind Geldbußen von bis zu 15.000 Euro möglich.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.05.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln