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Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt setzt sich im Bundesrat für gerechte Bezahlung von Frauen ein:

„Entgeltgleichheitsgesetz ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt“


„Die heftige Debatte dazu und insbesondere der Gegenwind aus der Wirtschaft haben gezeigt, dass wir es hier mit einem wichtigen Thema zu tun haben“, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt heute im Bundesrat in Berlin: „Mit dem Entgeltgleichheitsgesetz schaffen wir einen weiteren Meilenstein für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Es bleibt nicht mehr unentdeckt, wenn Frauen für gleiche Arbeit schlechter bezahlt werden!“ Nach der Debatte ließ die Länderkammer das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz, für das Niedersachsen sich eingesetzt hatte, passieren. Damit kann das Gesetz in Kraft treten. Ministerin Cornelia Rundt zeigte sich überzeugt davon, dass auch die Unternehmen von dieser Regelung profitieren, u.a. weil sie attraktiver für dringend benötigte Fachkräfte werden: "Die große Mehrheit von erwerbstätigen Männern und Frauen möchte eine gerechte Entlohnung für beide Geschlechter - das ist gut für den Betriebsfrieden." Zudem sei die Gleichberechtigung eine der zentralen Verfassungsbestimmungen in der Bundesrepublik und ein Grundpfeiler unseres europäischen Wertesystems.


Deutschland steht mit 21 % geschlechtsspezifischem Gehaltsunterschied am unteren Ende der EU-Skala. Der Gender Care Gap, also das, was Frauen an unentgeltlicher Sorgearbeit leisten, beträgt sogar 52,4 Prozent. "Das, was viele Frauen für diese Gesellschaft leisten, ist in der Tat unbezahlbar. Aber da, wo es Bezahlung gibt, soll sie wenigstens gerecht sein", sagte Niedersachsens Sozialministerin. Für die Bekämpfung der versteckten Lohndiskriminierung gibt das neue Gesetz endlich Handlungsoptionen. Lohndiskriminierungen können aufgedeckt werden.



Auch schon bei anderen Gesetzen, mit denen die Benachteiligung von Frauen abgebaut worden sei – wie etwa bei der Einführung des Mindestlohns oder bei dem Gesetz zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen – sei der Widerstand groß gewesen, so Rundt. Aktuell sei das bei dem Vorhaben der Fall, das Teilzeit- und Befristungsgesetz mit einem echten Aufstockungsanspruch in Teilzeitbeschäftigung zu versehen. „Auch die Gegenargumente sind immer die gleichen, die Regelungen seien zu bürokratisch und griffen in die Autonomie der Unternehmen ein“, sagte Ministerin Rundt: „Dazu kann ich nur sagen: Ich würde mir sehr wünschen, dass sich der Prozess der Gleichberechtigung ganz ohne Regularien voranbringen ließe. Aber die Lebenserfahrung zeigt, dass die Gleichstellung von Frauen eben leider kein Selbstläufer ist und in Selbstverpflichtungserklärungen kaum vorankommt.“ Die Konsequenz aus dieser Erkenntnis ist für Rundt: "Sozial- und Gleichstellungspolitik darf auch mal unangenehm sein für die Liebhaber des Stillstands. Sie muss es sogar, was durch einen Blick in den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht eindrücklich bestätigt wird."


Niedersachsen hätte sich im Gesetz eine stärkere Ausprägung des neu eingeführten Auskunftsanspruches verbunden mit einer Absenkung des Schwellenwertes von 200 Beschäftigten gewünscht. Doch auch in seiner jetzigen Form ist es ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem Status Quo. Rundt: "Ich hoffe, dieses Gesetz gibt all denjenigen Rückenwind, die sich beharrlich seit vielen Jahren für eine bessere Entlohnung von Frauen stark machen."

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.05.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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