Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Niedersachsens Sozialministerin begrüßt im Bundesrat Elterngeld Plus

„Eltern werden noch besser unterstützt“


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat heute im Bundesrat den Gesetzentwurf zur Einführung des „Elterngelds Plus“ mit Partnerschaftsbonus und einer flexiblen Elternzeit begrüßt. „Durch das Elterngeld Plus erhöhen sich die Bezugszeiträume und Auszahlungsbeträge des Elterngelds“, so Rundt. „Die Eltern werden noch besser als bisher in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützt und das Gesetz leistet einen wesentlichen Beitrag zu noch mehr Partnerschaftlichkeit in der Familie.“

So wird laut Gesetzentwurf Elterngeld Plus zusätzlich zum Teilzeiteinkommen gezahlt. Zusätzlich gibt es für Elternpaare, in denen beide Teilzeit arbeiten, einen Partnerschaftsbonus. Wenn beide Elternteile für vier aufeinanderfolgende Lebensmonate parallel 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie für diese Zeit je vier weitere Elterngeld-Plus-Monatsbeträge.

Rundt fürchtet allerdings, dass die Beratung aller Eltern über die vielen zusätzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sehr zeitaufwändig ist. „Die derzeit vom Bund angesetzten Verwaltungskosten sind lediglich geschätzt“, so die Sozialministerin. Sie begrüßt daher die vom Normenkontrollrat angeregte Überprüfung der Schätzung des Bundes unter Beteiligung der Länder und Kommunen. „Klar ist – die Beratung ist notwenig, damit das Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann“, so Rundt.

Gerade für Alleinerziehende leistet das Elterngeld einen starken Beitrag zur Armutsvermeidung. Daher hat sich Niedersachsen heute im Bundesrat dafür stark gemacht, dass auch Elternteile, die das gemeinsame Sorgerecht haben, Anspruch auf die zwei Partnermonate bekommen. „Alleinerziehende nehmen das Elterngeld schon heute voll in Anspruch“, so Rundt. „Das zeigt, dass sich der Arbeitsplatzschutz und die soziale Sicherung während der Elternzeit voll bewährt haben.“

Um den Eltern mehr Planungssicherheit zu verschaffen, hat Niedersachsen außerdem den Antrag gestellt, die sogenannte Zustimmungsfiktion einzuführen. Wenn also ein Elternteil den Antrag auf Teilzeitarbeit stellt, ist nach Ablauf von vier Wochen die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr erforderlich.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.09.2014

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln