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Niedersachsens Sozial- und Gleichstellungsministerin Rundt zur Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -ministerkonferenz 2017 in Thüringen:

„Das Engagement pflegender Angehöriger muss endlich gerecht honoriert werden – die Anrechnung von Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein wichtiges Zeichen der gesellschaftlichen Wertschätzung ihrer Arbeit!“


Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und
-senatoren (GFMK) in Weimar begrüßt, dass sich durch die neuen Pflegestärkungsgesetze die Situation für pflegende Familienangehörige verbessert hat: Menschen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung betreuen, sind künftig rentenversicherungsrechtlich besser abgesichert. Seit dem 01. Januar dieses Jahres gilt u.a., dass die Pflegetätigkeit von Angehörigen bereits dann für die Rentenversicherung angerechnet wird, wenn sie pflegebedürftige Verwandte zehn Stunden wöchentlich verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche betreuen.

„Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit, denn unser Pflegesystem wäre ohne den wichtigen Beitrag pflegender Angehöriger nicht denkbar“, erklärte Niedersachsens Sozial- und Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt. „Diese Besserstellung kommt vor allen Dingen Frauen zugute, denn sie sind es in der Regel noch immer, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen!“ Allerdings gebe es noch weiteren Handlungsbedarf bei der rentenversicherungsrechtlichen Absicherung, so Rundt, denn: „Bislang können sich Angehörige nur mit finanziellen Einbußen für eine begrenzte Zeit um pflegebedürftige Menschen in ihrer Familie kümmern – und das, obwohl sie doppelt Leistung erbringen!“

Nach Auffassung der GFMK sollen Pflegezeiten deshalb künftig unabhängig vom Erwerbsstatus der pflegenden Person angerechnet werden. Dementsprechend sollte die gesetzlich geforderte Voraussetzung für den Anspruch entfallen, wonach pflegende Angehörige ihre Erwerbstätigkeit auf 30 Stunden reduzieren. Außerdem sollen sie auch dann Rentenanwartschaften erwerben, wenn sie mit dem Eintritt ins Rentenalter eine Vollrente erhalten. Auch für eine gerechtere Entlohnung sprach sich die GFMK aus – ein besonderes Anliegen von Cornelia Rundt: „Pflegende Angehörige verdienen eine faire Entlohnung! Pflegezeiten müssen in gleicher Weise angerechnet werden wie Kindererziehungszeiten. Denn häusliche Pflege ist genau wie Kinderbetreuung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe!“

Ministerin Rundt setzt sich im Rahmen der Initiative „Gut versorgt in Niedersachsen“ für zahlreiche Verbesserungen im Bereich der Pflege ein. Ein besonderes Anliegen ist ihr dabei auch, dass pflegende Angehörige die bestmögliche Unterstützung bekommen.

Die GFMK bittet auf Antrag Baden-Württembergs die Bundesregierung, die vorgeschlagenen Neuregelungen zu prüfen und umzusetzen. Auch die Arbeits- und Sozialministerinnen- und -minister wurden aufgefordert, auf ihrer Konferenz das Thema aufzugreifen und dabei auch mögliche Wege der Finanzierung zu erörtern.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.06.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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