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Niedersachsen übernimmt Bürgschaft für Modernisierung von Wohneigentümergemeinschaften

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Niedersächsische Wohneigentümergemeinschaften erhalten ab sofort einen besseren Zugang zu Bankkrediten für energetische und altersgerechte Modernisierungen"


In Niedersachsen gibt es ca. 3,8 Millionen Wohnungen. Davon sind 677.000 oder 18 Prozent Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zuzurechnen. Bislang war es für Wohneigentümergemeinschaften kaum möglich, einen Kredit für die energetische Sanierung oder den Umbau ihres Wohngebäudes aufzunehmen. Das ändert sich mit den jetzt veröffentlichten „Bürgschaftsbestimmungen Wohnungswesen“. „Wohneigentümergemeinschaften erhalten ab sofort einen verbesserten Zugang zu Bankkrediten für energetische und altersgerechte Modernisierungen“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Eine erfolgreiche Energiewende kann nur mit einer stärkeren Einbeziehung von Wohneigentümergemeinschaften gelingen.“

Bislang war der Aufwand der Kreditinstitute für die Besicherung zu hoch. Die Instandhaltungsrücklage beziehungsweise etwaige Sonderumlagen reichten nicht aus, um die Modernisierungskosten zu decken. Über die Jahre ist daher ein großer Modernisierungsstau entstanden. Mit den neuen Bürgschaftsbestimmungen werden viele Wohneigentümergemeinschaften in die Lage versetzt, energieeffiziente Maßnahmen rasch und nicht nur Wohnung für Wohnung umzusetzen. „Mit der energetischen und altersgerechten Modernisierung der Gebäude wird deren Standard erheblich verbessert. Das kommt dem Klimaschutz zugute. Darüber hinaus sinken die Energiekosten“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt.

Die Bürgschaft kann vom zuständigen Verwalter gemeinsam mit dem Kreditinstitut direkt bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank, Günther-Wagner-Allee 12 – 16, 30177 Hannover beantragt werden. Neben der energetischen Sanierung sind auch altersgerechte Maßnahmen förderfähig. Die Bürgschaften werden in Höhe bis zu 80 Prozent des Darlehensbetrages übernommen, wobei die Bürgschaft mindestens 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro zu verbürgendes Darlehen je Wohneinheit betragen kann.

Einer dinglichen Absicherung im Grundbuch bedarf es nicht. Die Antragstellung muss spätestens vor Abschluss der Modernisierung erfolgen.

Die NBank wird die neuen Bürgschaftsbestimmungen in einer Informationsveranstaltung am 03. Juni 2015 im NBank Gebäude in Hannover vorstellen. Fachliche Impulsvorträge des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter, der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und des Instituts für Bauforschung werden das Thema WEG-Modernisierung aus der Praxis beleuchten. Anmeldungen können per E-Mail gerichtet werden an: anmeldung@nbank.de.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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