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Niedersachsen stellt Mitantrag auf Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Mainz

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Systembrüche zwischen gesundheitlicher und pflegerischer Versorgung müssen geschlossen werden“


Krankheitskosten werden über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet, Pflegekosten über die Soziale Pflegeversicherung. Zum Systembruch kommt es, wenn Menschen aufgrund ihres Pflegebedarfs und einem gleichzeitigen Bedarf an ärztlicher Versorgung auf Unterstützung und Leistungen aus der Krankenversicherung und aus der Pflegeversicherung zugleich angewiesen sind. Das belastet Betroffene und ihre Angehörigen, auch werden personelle und finanzielle Ressourcen verschwendet. Deshalb müssen die Überschneidungen zwischen den Systemen beseitigt und Schnittstellen optimiert werden. Das haben die Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales heute in Mainz beschlossen. Dieser Weg soll über die anstehenden Reformen der entsprechenden Sozialgesetzbücher führen.

So werden zum Beispiel die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen immer älter. Viele von ihnen leiden unter mehreren Krankheiten zugleich. Daher sind die Kosten der medizinischen Behandlungspflege in den vergangenen Jahren gestiegen und werden voraussichtlich weiter ansteigen. „Nach der heutigen Gesetzeslage müssen die steigenden Kosten durch eine Erhöhung der Pflegesätze ausgeglichen werden. Im Endeffekt zahlen die Pflegebedürftigen die Kosten medizinischer Behandlung selbst; nicht die Krankenkassen“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Das ist nicht logisch und nicht gerecht. Wir fordern daher, dass behandlungspflegerische Maßnahmen insgesamt durch die Krankenkassen finanziert werden. “

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.11.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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