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Mündliche Anfrage: Wird die Landesregierung den Ersatzneubau des St. Elisabeth-Krankenhauses in Salzgitter-Bad in das Krankenhausinvestitionsprogramm aufnehmen?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Rudolf Götz, Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Volker Meyer, Petra Joumaah, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Rudolf Götz, Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Volker Meyer, Petra Joumaah, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) hatten gefragt:

Die Landesregierung hat aufgrund der Empfehlung des Krankenhausplanungsausschusses den Ersatzneubau des St. Elisabeth-Krankenhaus Salzgitter-Bad mit einem förderfähigen Volumen von ca. 28,4 Millionen Euro nicht in das Krankenhausinvestitionsprogramm 2014 aufgenommen. Entscheidungsreife baufachliche Unterlagen liegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vor. Für die Planung hat das St. Elisabeth-Krankenhaus im Einvernehmen mit dem Ministerium bereits rund 1 Million Euro ausgegeben.

Ein aktuelles Gutachten der Prognos AG hat untersucht, in welchem Umfang der Bedarf an Krankenhausleistungen in der Region Salzgitter vom demografischen Wandel betroffen ist. Während die der ablehnenden Empfehlung des Krankenhausplanungsausschusses zugrunde liegende Bevölkerungsvorausberechnung des Landesamtes für Statistik von einem deutlichen Bevölkerungsrückgang für Salzgitter bis zum Jahr 2030 ausgeht, sieht bereits die reale Entwicklung der Jahre 2013 und 2014 anders aus. Durch Wanderung gab es anstatt eines Rückgangs ein Wachstum, das sich aufgrund der Wirtschaftskraft der Region fortsetzen wird.

Auch muss die künftig erwartete Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen differenziert betrachtet werden. Aus einem erwarteten Rückgang der Bevölkerung lässt sich nicht schließen, dass auch die Zahl der Krankenhausbehandlungen zurückgeht. Denn der Rückgang der Gesamtbevölkerung in Salzgitter beruht vor allem darauf, dass der Anteil der jüngeren Menschen im Verhältnis zu Niedersachsen insgesamt überproportional sinkt, während der Anteil der älteren Menschen überproportional steigt - und dies nicht nur im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung, sondern auch absolut. Im Jahr 2030 werden statt 12 700 hochbetagter Menschen (über 80 Jahre) 15 800 in der Stadt Salzgitter leben. Die Zahl der 60- bis 80-jährigen Menschen wird nahezu konstant bleiben. Dies sind aber genau die Altersgruppen, die bei den Krankenhausbehandlungen die höchsten Fallzahlen stellen und aufgrund des familiären Umfeldes und der menschenwürdigen Pflege, die nach den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform künftig besonders gefördert werden soll, das St. Elisabeth-Krankenhaus aufsuchen. Allein in den letzten vier Jahren hat es dort eine Fallzahlsteigerung von 16 % gegeben.

Für das St. Elisabeth-Krankenhaus Salzgitter-Bad in kirchlicher Trägerschaft hat der Trägerorden der Vinzentinerinnen eine Trägergarantie abgegeben.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass aufgrund der demografischen Entwicklung in der Region Salzgitter für die wohnortnahe Krankenhausversorgung auch in Zukunft zwei Krankenhausstandorte benötigt werden?

2. Wird die Landesregierung den Ersatzneubau des St. Elisabeth-Krankenhauses in das Krankenhausinvestitionsprogramm des Landes Niedersachsen aufnehmen, um damit einen Beitrag zu leisten, in der Region Salzgitter die Trägervielfalt auch zukünftig zu erhalten?

3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Existenz des St. Elisabeth-Krankenhauses Salzgitter im Falle der Nichtaufnahme in das Krankenhausinvestitionsprogramm gefährdet ist, da die Gefahr der Abwerbung von Ärzten und Pflegepersonal durch Konkurrenz-Krankenhäuser besteht?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Niedersächsische Landesregierung beschließt jährlich über die Förderung großer Investitionsvorhaben der Krankenhausträger.

Die Landesregierung hat im Einvernehmen mit dem Krankenhausplanungsausschuss den beantragten Ersatzneubau des St. Elisabeth-Krankenhaus Salzgitter-Bad ebenso wie andere Investitionsvorhaben anderer Krankenhäuser im Jahr 2014 nicht in das Krankenhausinvestitionsprogramm aufgenommen. Neben den diesjährigen Sitzungen des Krankenhausplanungsausschusses hat am 13.06.2014 das Regionalgespräch unter der Leitung des Herrn Staatssekretär Röhmann stattgefunden. Darüber hinaus sind auch Gespräche mit dem Krankenhausträger und Landtagsabgeordneten geführt worden, um Möglichkeiten einer bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung in Salzgitter-Bad gemeinsam zu erörtern. Ein daraus resultierendes konsensfähiges Modell des Trägers liegt aber der Landesregierung bis heute nicht vor.

Die Investition in ein Krankenhaus bedeutet ein langfristig angelegtes finanzielles Engagement des Landes in einen Standort. Dieses Engagement ist gerechtfertigt wenn erwartet werden darf, dass die geschaffenen Anlagegüter auch langfristig für die Gesundheitsversorgung benötigt und genutzt werden.

Die Niedersächsische Krankenhauslandschaft ist ebenso vielfältig wie die für eine Förderung eingereichten Investitionsanträge. Es ist Aufgabe des Planungsausschusses und der Landesregierung, diejenigen Maßnahmen auszuwählen, die der Erwartung an eine langfristige Nutzung eher gerecht werden und diejenigen zurückzustellen, die Zweifel an der langfristig zweckentsprechenden Nutzung der zu schaffenden Strukturen offen lassen.

Demografische Faktoren sind dabei auch zu berücksichtigen. Sie sind aber kein allein maßgeblicher Faktor. Maßgeblich ist es primär, systemrelevante Strukturen zu erhalten und zu stärken. Zwei Krankenhäuser mit identischen Leistungsspektren und sich weitgehend überschneidenden Einzugsbereichen sind dies nicht. Ein Blick in vergleichbare Regionen belegt die Redundanz der Doppelvorhaltung von Leistungsangeboten.

Im Landkreis Osterode mit einer Fläche von 640 km² versorgt bereits heute ein Allgemeinkrankenhaus der Grund- und Notfallversorgung rd. 75.000 Einwohner.

Im Landkreis Holzminden mit einer Fläche von 695 km² versorgt bereits heute ein Allgemeinkrankenhaus der Grund- und Notfallversorgung rd. 72.000 Einwohner.

Im Landkreis Helmstedt mit einer Fläche von rd. 675 km² versorgt bereits heute ein Allgemeinkrankenhaus der Grund- und Notfallversorgung rd. 90.000 Einwohner.

Im Landkreis Peine mit einer Fläche von rd. 535 km² versorgt bereits heute ein Allgemeinkrankenhaus der Grund- und Notfallversorgung rd. 130.000 Einwohner.

Im Landkreis Celle mit einer Fläche von rd. 1.545 km² versorgt bereits heute ein Allgemeinkrankenhaus Grund- und Notfallversorgung rd. 175.000 Einwohner.

In der Stadt Salzgitter mit einer Fläche von rd. 225 km² versorgen heute zwei Allgemeinkrankenhäuser der Grund- und Notfallversorgung rd. 99.000 Einwohner.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nein.

Zu 2.:

Die Landesregierung wird den Ersatzneubau des St.- Elisabeth-Krankenhauses nicht im Jahr 2014 fördern.

Zu 3.:

Ja.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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