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Mündliche Anfrage: „Zukunft des Krankenhauses Salzhausen“ nicht 100-prozentig korrekt?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Dr. Gero Hocker, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Dr. Gero Hocker, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) hatten gefragt:

In ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage „Zukunft des Krankenhauses Salzhausen“ hat die Landesregierung Folgendes mitgeteilt: „Eine Notfallversorgung durch das Krankenhaus Salzhausen erfolgt seit geraumer Zeit nicht oder nur sehr eingeschränkt, da sich das Krankenhaus sehr häufig bei der Rettungsleitstelle abmeldet.“

Nach Aussagen eines dort behandelnden Arztes ist es aber so, dass das Haus selten in den letzten Monaten bei den Leitstellen abgemeldet war.

Allerdings soll es so gewesen sein, dass dieser Arzt und seine diensthabenden Kollegen feststellen mussten, dass das Krankenhaus, insbesondere vom DRK-Rettungsdienst, gemieden wurde. Es soll auch Aussagen von Patienten geben, dass der Rettungsdienst diese nach Winsen transportierte, obwohl sie ausdrücklich ins Krankenhaus Salzhausen wollten, teils mit Aussagen wie „das Krankenhaus sei geschlossen“.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann war das Krankenhaus Salzhausen während der letzten zwölf Monate tatsächlich bei der Regionalleitstelle abgemeldet (bitte Tage und Zeiträume einzeln ausweisen)?

2. War das Krankenhaus in der Gesamtschau signifikant häufiger abgemeldet als andere Krankenhäuser in Niedersachsen, und, wenn nicht, wie ist die Aussage zu verstehen, dass das Krankenhaus sehr häufig bei der Rettungsleitstelle abgemeldet gewesen sei?

3. Ist der Landesregierung bekannt, ob statt des Krankenhauses Salzhausen in den letzten zwölf Monaten - teilweise trotz entsprechenden Patientenwunsches - von Rettungsdiensten nicht angefahren wurde, obwohl dies möglich und angezeigt gewesen wäre, und, wenn nicht, wie bewertet sie diesen Vorwurf, und plant sie, ihm nachzugehen.

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Das Krankenhaus Salzhausen ist derzeit mit 47 Planbetten – davon nach Fachrichtungen: neun der Chirurgie, 25 der Inneren Medizin und zwölf der Urologie – in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen. Die gegenwärtige Auslastung ist unterdurchschnittlich.

Die Daten des Landesamtes für Statistik machen die stetig zurückgehende Bedeutung des Krankenhauses Salzhausen für die Notfallversorgung im Landkreis Harburg deutlich.

So versorgte das Krankenhaus Salzhausen im Jahr 2011 noch 5,88% (739) der 12.578 Notfallaufnahmen der Allgemeinkrankenhäuser im Landkreis Harburg.

Zum Vergleich:

Krankenhaus Buchholz 58,45% (7.352)

Krankenhaus Winsen 35,67% (4.487).

Im Jahr 2013 versorgte das Krankenhaus Salzhausen 3,69% (510) der 13.838 Notfallaufnahmen.

Zum Vergleich:

Krankenhaus Buchholz 58,34% (8.073)

Krankenhaus Winsen 37,98% (5.255).

Eine Auswertung für das Jahr 2014 ist noch nicht erstellt.

Diese Daten beinhalten auch Notfallaufnahmen, in denen die Rettungsdienste nicht eingeschaltet waren.

Soweit die Notfallaufnahmen von Rettungsdiensten veranlasst werden, erfasst die Landesregierung dazu keine eigenen Daten.

Nach § 3 des Niedersächsisches Rettungsdienstgesetzes (NRettDG), neugefasst am 02.10.2007, Nds. GVBl. 2007, 473, obliegt der bodengebundene Rettungsdienst den kommunalen Trägern als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises.

Anlässlich der Bewertung der Bedeutung des Krankenhauses Salzhausen für die Gesundheitsversorgung im Landkreis Harburg hatte die Landesregierung von ihm Daten über die Notfallversorgung erbeten.

Danach hatte das Krankenhaus Salzhausen der Einsatzleitzentrale des Landkreises in den Monaten Januar bis April 2014 folgende Sperrzeiten gemeldet:

24.12.2013, 11:18 Uhr bis 15.01.2014, 10:00 Uhr,

16.01.2014, 11:10 Uhr bis 17.01.2014, 10:00 Uhr,

20.01.2014, 11:49 Uhr bis 28.01.2014, 19:00 Uhr,

06.02.2014, 15:00 Uhr bis 07.02.2014, 16:00 Uhr,

12.02.2014, 12:00 Uhr bis 19.02.2014, 08:00 Uhr,

04.03.2014, 15:41 Uhr bis 13.03.2014, 09:15 Uhr,

30.03.2014, 17:00 Uhr bis 04.04.2014, 16:00 Uhr und

12.04.2014, 12:22 Uhr bis 19.04.2014, 08:35 Uhr.

Diese Daten lagen der in der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 35 des September-Plenums (LT-Drs. 17/2055) vorgenommenen Bewertung der Sperrzeiten des Krankenhauses Salzhausen als „sehr häufig“ zugrunde.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die sogenannten „Sperrzeiten“ der Krankenhäuser werden von der Landesregierung nicht erfasst. Sie werden auch von der Leitstelle des Landkreises Harburg nur während des laufenden Betriebsjahres (aktuell also 2014) archiviert.

Über die eingangs genannten Sperrzeiten hinaus sind im Jahr 2014 keine weiteren Sperrzeiten des Krankenhauses Salzhausen bekannt.

Zu 2.:

Die in der Vorbemerkung genannten Daten weisen eine Abmeldequote von annähernd 50% im 1. Quartal 2014 aus. Die Landesregierung bleibt bei ihrer Einschätzung, dass die Anzahl dieser Abmeldungen als „sehr häufig“ bezeichnet werden kann. Die exakte Bestimmung einer mathematischen Signifikanz erforderte das Heranziehen einer statistisch belastbaren Anzahl von Vergleichswerten. Diese liegen der Landesregierung mangels eigener Informationen über die Tätigkeit der Rettungsdienstleitstellen in Niedersachsen nicht vor.

Zu 3.:

Nein.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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