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Mündliche Anfrage: Zukunft des Krankenhauses Salzhausen

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Sylvia Bruns (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Sylvia Bruns (FDP) hatten gefragt:

Wie der Presseberichterstattung der letzten Wochen zu entnehmen war, ist die Zukunft des Krankenhauses in Salzhausen derzeit unsicher.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie würde sich die Notfallversorgung im Bereich Salzhausen entwickeln, wenn es zu einer Schließung des Krankenhauses käme?

2. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige finanzielle Situation des Krankenhauses, auch vor dem Hintergrund des neuen wirtschaftlichen Konzepts?

3. Trifft es zu, dass im Falle eines Trägerwechsels die Neuaufnahme des Krankenhauses in Salzhausen in den Krankenhausplan des Landes Niedersachsen zu versagen ist, und wenn ja, warum und wie würde sich dies auf die Überlebensfähigkeit des Krankenhauses auswirken?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Der Krankenhausträger des Krankenhauses Salzhausen (47 Planbetten) – ist seit dem 15.12.2012 in ein Insolvenzplanverfahren eingetreten ist. Dieses lief hinsichtlich des Erhalts des Trägers gut an, hat sich aber dann problematisch entwickelt.

Der Gläubigerausschuss im Zusammenwirken mit dem Insolvenzverwalter hat sich daher im Februar 2014 dafür entschieden, die Genossenschaftsanteile ohne Trägerwechsel an den privaten Investor „Curagita AG“ übergehen zu lassen, der das Krankenhaus Salzhausen weiterführen wollte. Dieses Engagement hat die Curagita AG im Juli 2014 wegen fehlender Zukunftssicherheit der von ihr angestrebten Konzeption für beendet erklärt. Zum 15.08.2014 ist daraufhin ein vorläufiger Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter und der Krankenhaus Buchholz und Winsen gGmbH mit dem Ziel der Übernahme der Genossenschaftsanteile geschlossen worden.

Die Einzelheiten der Umgestaltung der stationären Leistungserbringung verbunden mit einem medizinischen Zukunftskonzept für den Standort Salzhausen befinden sich im Stadium der Ausgestaltung. Das zu findende Ergebnis bedarf dann sowohl vom Insolvenzverwalter im Zusammenwirken mit dem Gläubigerausschuss als auch vom Landkreis Harburg als wirtschaftlichem Eigentümer der Krankenhaus Buchholz und Winsen gGmbH einer Bestätigung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Eine Notfallversorgung durch das Krankenhaus Salzhausen erfolgt seit geraumer Zeit nicht oder nur sehr eingeschränkt, da sich das Krankenhaus sehr häufig bei der Rettungsleitstelle abmeldet. Die Notfallversorgung wird jedoch als gesichert angesehen, da sich in einer Entfernung von unter 20 km die großen Krankenhäuser Winsen und Lüneburg befinden.

Zu 2.:

Für eine Bewertung der finanziellen Situation des Krankenhauses liegen der Landesregierung nicht die erforderlichen Erkenntnisse vor. Die Beurteilung der gegenwärtigen finanziellen und wirtschaftlichen Situation im Kontext zu neuen Konzepten obliegt in erster Linie dem Insolvenzverwalter im Zusammenwirken mit der Gläubigerversammlung und letztlich dem Insolvenzgericht.

Zu 3.:

Die bisher bekanntgewordenen Konzepte zur Weiterführung oder Umgestaltung des Krankenhauses hatten im Ergebnis die Ausrichtung, einen Wechsel des Rechtsträgers zu vermeiden. Ein Trägerwechsel wäre bezüglich der Kriterien der künftigen Bedarfsgerechtigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Leistungsfähigkeit eines neuen Rechtsträgers anhand eines konkreten Antrages und Konzeptes zu prüfen gewesen. Solche Anträge lagen und liegen nicht vor.

Die Prüfung eines Antrages auf Trägerwechsel hätte in jedem Fall aber auch die Bewertung der für den Eintritt der Insolvenz ursächlichen Gründe sowie die strukturellen Rahmendaten des Krankenhauses zum Gegenstand gehabt. Es bleibt dahingestellt, ob die bisherige Entwicklung der stationären Leistungserbringung sowie die Größe und Ausrichtung des Krankenhauses zu einer für die Zukunft tragfähigen Prognose gekommen wäre.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
29.09.2014

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